Planungsdokumente: Bebauungsplan 2.13, 3. Änderung der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, Haidkrugsweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.3 Nach Naturschutzrecht geschützte Flächen und Biotope

Ein flächiger Schutzanspruch gemäß LNatSchG besteht für das Plangebiet nicht. Die im Westen, Norden und Süden des Plangebiets vorhandenen Knicks sind gem. § 21 LNatSchG geschützt. Nördlich und östlich des Plangebiets schließt das Landschaftsschutzgebiet "Willinghusen" an.

In Barsbüttel gilt zum Schutz des Baumbestandes eine Baumschutzsatzung.

3.2.4 Anbauverbotszone

Das Plangebiet grenzt im Westen unmittelbar an die Kreisstraße 109 (K 109 / Glinder Weg). Gemäß § 29 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. 2003, 631), zuletzt geändert durch LVO vom 12. Oktober 2005 (GVOBl. S. 487) dürfen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt, Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 15 m von der K 109 (Anbauverbotszone), gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, nicht errichtet werden.

3.2.5 Waldabstand

Im Süden grenzt das Plangebiet, lediglich durch die Straße Am Walde getrennt, an den Wald an. Gemäß § 24 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) in der Fassung vom 5. Dezember 2004 (GVOBl. S. 461), zuletzt geändert am 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 225) ist es verboten, zur Verhütung von Waldbränden, zur Sicherung der Waldbewirtschaftung und der Walderhaltung, wegen der besonderen Bedeutung von Waldrändern für den Naturschutz sowie zur Sicherung von baulichen Anlagen vor Gefahren durch Windwurf oder Waldbrand, Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB in einem Abstand von weniger als 30 m vom Wald (Waldabstand) durchzuführen.