Das etwa 5,2 ha große Plangebiet liegt verkehrsgünstig
nördlich der A 24 Hamburg-Berlin und östlich der A 1 Richtung Lübeck und
Bremen. Im Osten, am Rand des Siedlungsbereichs des Ortsteils Willinghusen
gelegen, wird es gefasst von den Straßen Am Walde im Süden, Glinder Weg (K 109)
im Westen und Haidkrugsweg im Norden. Im Osten schließt in einiger Entfernung
zum Plangebiet die Glinder Au an.
Das Umfeld zum Plangebiet wird überwiegend durch
landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen geprägt. Vereinzelt grenzt
im Süden bzw. Südosten Wohnbebauung unmittelbar an das Plangebiet. Die Ortslage
von Willinghusen befindet sich im Westen und wird durch die Kreisstraße 109 vom
Plangebiet getrennt.
Das Plangebiet setzt sich aus mehreren Flurstücken zusammen.
Die Flurstücke 36/1 und 36/5 welche bisher der Tierversuchsanstalt dienen,
bilden zusammen den Hauptteil des Änderungsbereiches. Derzeit befinden sich auf
diesen Flächen zwei Labor- bzw. Bürogebäude (zwei- bzw. dreigeschossig), die im
rechten Winkel das Baugrundstück im Südwesten fassen. Im Osten des Plangebiets
befindet sich darüber hinaus ein ein- bis zweigeschossiger hallenartiger
Gebäudekomplex mit weiteren Laboren sowie diversen Stallungen für Kleintiere
(sogenannte Nicht-Nager). Die Bestandsgebäude bilden in ihrer Gebäudestellung
zueinander einen Innenhof aus, der im Norden durch die vorhandene
Stellplatzanlage gefasst wird. An der Zufahrt zum Haidkrugsweg wird die
Gebäudesubstanz mit einem Pförtnerhaus abgeschlossen. Westlich davon wird das
Plangebiet entlang der Kreisstraße in einem Bereich von etwa 50 m durch eine
zusammenhängende Grünfläche mit angelegtem Löschwasserteich geprägt. Im Süden
ist eine weitere Grünfläche in einer Breite von 25 m vorhanden. Die Grünflächen
am Rand sowie der grüne Innenhof sind durch vereinzelten Baum- und
Gehölzbestand gekennzeichnet. Landschaftlich prägend sind die im Westen, Norden
und Süden des Plangebiets befindlichen Knickstrukturen mit Großbäumen sowie der
im Osten das Plangebiet einfassende Baum- und Gehölzbestand.
Die Flurstücke 50/4, 50/5 (teilw.), 51/5 (teilw.), 196/2
(teilw.), 208/23 (teilw.) und 355 (teilw.) wurden in den Geltungsbereich mit
einbezogen. Es handelt sich dabei um Straßenflurstücke der Straßen Glinder Weg
(K 109), Haidkrugsweg und Am Walde, über die das Plangebiet erschlossen ist.