Planungsdokumente: Bebauungsplan 2.13, 3. Änderung der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, Haidkrugsweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.6 Wasserschutzgebiet

Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Glinde. Die Ausweisung erfolgte durch die Landesverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen des Wasserwerkes Glinde (Wasserschutzverordnung Glinde) vom 30. Juli 1885, zuletzt geändert am 19. November 1993 (GVOBl. S. 596). Demnach ist unter anderem Schmutzwasser sowie das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser zu sammeln und in einer zentralen Abwasseranlage zu reinigen. Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist nur ausnahmsweise unter Auflagen zulässig (§ 2 Nr. 1 i.V.m. § 5 Wasserschutzverordnung Glinde).

4       Angaben zur Lage und zum Bestand

Das etwa 5,2 ha große Plangebiet liegt verkehrsgünstig nördlich der A 24 Hamburg-Berlin und östlich der A 1 Richtung Lübeck und Bremen. Im Osten, am Rand des Siedlungsbereichs des Ortsteils Willinghusen gelegen, wird es gefasst von den Straßen Am Walde im Süden, Glinder Weg (K 109) im Westen und Haidkrugsweg im Norden. Im Osten schließt in einiger Entfernung zum Plangebiet die Glinder Au an.

Das Umfeld zum Plangebiet wird überwiegend durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen geprägt. Vereinzelt grenzt im Süden bzw. Südosten Wohnbebauung unmittelbar an das Plangebiet. Die Ortslage von Willinghusen befindet sich im Westen und wird durch die Kreisstraße 109 vom Plangebiet getrennt.

Das Plangebiet setzt sich aus mehreren Flurstücken zusammen. Die Flurstücke 36/1 und 36/5 welche bisher der Tierversuchsanstalt dienen, bilden zusammen den Hauptteil des Änderungsbereiches. Derzeit befinden sich auf diesen Flächen zwei Labor- bzw. Bürogebäude (zwei- bzw. dreigeschossig), die im rechten Winkel das Baugrundstück im Südwesten fassen. Im Osten des Plangebiets befindet sich darüber hinaus ein ein- bis zweigeschossiger hallenartiger Gebäudekomplex mit weiteren Laboren sowie diversen Stallungen für Kleintiere (sogenannte Nicht-Nager). Die Bestandsgebäude bilden in ihrer Gebäudestellung zueinander einen Innenhof aus, der im Norden durch die vorhandene Stellplatzanlage gefasst wird. An der Zufahrt zum Haidkrugsweg wird die Gebäudesubstanz mit einem Pförtnerhaus abgeschlossen. Westlich davon wird das Plangebiet entlang der Kreisstraße in einem Bereich von etwa 50 m durch eine zusammenhängende Grünfläche mit angelegtem Löschwasserteich geprägt. Im Süden ist eine weitere Grünfläche in einer Breite von 25 m vorhanden. Die Grünflächen am Rand sowie der grüne Innenhof sind durch vereinzelten Baum- und Gehölzbestand gekennzeichnet. Landschaftlich prägend sind die im Westen, Norden und Süden des Plangebiets befindlichen Knickstrukturen mit Großbäumen sowie der im Osten das Plangebiet einfassende Baum- und Gehölzbestand.

Die Flurstücke 50/4, 50/5 (teilw.), 51/5 (teilw.), 196/2 (teilw.), 208/23 (teilw.) und 355 (teilw.) wurden in den Geltungsbereich mit einbezogen. Es handelt sich dabei um Straßenflurstücke der Straßen Glinder Weg (K 109), Haidkrugsweg und Am Walde, über die das Plangebiet erschlossen ist.

5       Inhalt der Planung / Begründung der Festsetzungen