Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Grönwohld
Textliche Festsetzungen
1. Art und Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) 1 BauGB
Die in § 4 (3) BauNVO aufgeführten Ausnahmen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und somit nicht zulässig gem. § 1 (6) BauNVO.
2. Garagen und Nebenanlagen gem. § 9 (1) 4 BauGB
Die Errichtung von Nebengebäuden, Garagen und Carports ist innerhalb eines 3 m breiten Streifens hinter der Straßenbegrenzungslinie nicht zulässig gem. §§ 12 (6), 14 BauNVO.