11. Altlasten
Nach Auskunft der unteren Bodenschutzbehörde bestehen im Plangebiet weder Altlasten noch altlastenverdächtige Standorte.
Nach Auskunft der unteren Bodenschutzbehörde bestehen im Plangebiet weder Altlasten noch altlastenverdächtige Standorte.
Im Plangebiet bestehen keine oberirdischen Kulturdenkmale. Über ein Vorkommen von möglichen archäologischen Kulturdenkmalen liegen keine Informationen vor.
Gemäß der Anlage zur 'Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel' (Kampfmittelverordnung) vom 07.05.2012 gehört die Gemeinde Dänischenhagen nicht zu den Gemeinden, die durch Bombenabwürfe im 2. Weltkrieg in besonderem Maße betroffen waren. Aus diesem Grund ist ein Vorkommen von Kampfmitteln im Plangebiet nicht wahrscheinlich. Eine Untersuchung des Plangebietes in Hinblick auf ein mögliches Vorkommen von Kampfmitteln ist deshalb nicht erforderlich.