14. Auswirkungen der Planung
Durch die Planung soll das Sport- und Jugendheim in Teilen neu geordnet bzw. die überbaubaren Flächen und die zulässigen Grundflächen erweitert werden, um eine den heutigen und künftigen Nutzungsansprüchen angemessene Bebauung zu ermöglichen. Das Baufenster wird dahingehend vergrößert, dass auf der Fläche eine Mehrzweckhalle neben dem bestehenden Sport- und Jugendheim errichtet werden kann. Durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche werden zusätzliche Nutzungen neben der Zweckbestimmung 'Sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen' ermöglicht.
Da es sich um die Neuordnung bzw. der Erweiterung einer bestehenden Nutzung handelt, sind keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten.
Flächen für die Erschließung und ausreichend Stellplätze für den ruhenden Verkehr sind bereits vorhanden, eine zusätzliche Belastung durch mehr Ziel- und Quellverkehre ist nicht zu erwarten.