Der seit Oktober/2010 wirksame Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) formuliert die Leitlinien der räumlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein und setzt mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung den Rahmen, an dem sich die Gemeinden zu orientieren haben. Der Landesentwicklungsplan soll sowohl die Entwicklung des Landes in seiner Gesamtheit fördern als auch die kommunale Planungsverantwortung stärken.
Der Landesentwicklungsplan enthält für die Gemeinde Dänischenhagen die folgenden Aussagen:
- Die Gemeinde liegt im Ordnungsraum in Bezug auf die Landeshauptstadt Kiel.
- Die Gemeinde liegt im '10km-Umkreis um ein Mittelzentrum, um den Zentralbereich eines Oberzentrums und um Hamburg'.
- Die Gemeinde liegt innerhalb eines 'Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung'.
- Die Gemeinde liegt an einer Bundesstraße.
Dem Textteil des Landesentwicklungsplanes sind zu Sporteinrichtungen folgende Ausführungen zu entnehmen:
In Kap. 4.6 ist dargelegt, dass in allen Gemeinden Sportstätten in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen sollen. Dabei soll das Angebot den sich verändernden Sportbedürfnissen sowie geschlechterspezifischen Aspekten und den Belangen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden (vgl. LEP, S. 103).