Planungsdokumente: Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "nordwestlich des Sportplatzes teilweise zwischen Schulstraße und dem Wohngebiet Rosenweg" der Gemeinde Dänischenhagen
Begründung
6.2.1. Höhe der baulichen Anlagen
Die maximale Gebäudehöhe (GHmax) wird durch die Höhenangabe über Normalnnull (ü. NN.) festgesetzt. Diese maximale Gebäudehöhe darf ausnahmsweise durch untergeordnete Bauteile oder technische Anlagen (z.B. Schornsteine, Lüftungsanlagen, Solar- oder Photovoltaikanlagen etc.) um maximal 1,00 m überschritten werden. Eine Überschreitung durch Dachaufbauten oder Dachgauben ist nicht zulässig.
Für die Baufläche wird eine maximale Gebäudehöhe von 26,00 m über NN. festgesetzt.
Begründung:
Das Sport- und Jugendheim soll als zweigeschossiger Bau errichtet werden. Bei Geländehöhen, die zwischen 14,00 m und 16,00 m über NN. liegen, ergibt sich eine maximale Gebäudehöhe von ca. 11,00 m.
6.2.2. Zulässige Grundfläche (GR)
Für die Baufläche wird eine zulässige Grundfläche von maximal 1.000 m² festgesetzt.
Begründung:
Das Sport- und Jugendheim besteht aus verschiedenen Nutzungen, wie den Umkleide-bereichen, Dusch- und Waschräumen, einer WC-Anlage und einer Mehrzweckhalle.