Planungsdokumente: 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld

Begründung

3. Vorhandene und geplante Nutzungen

Das Plangebiet wird derzeit überwiegend von einer Ackerfläche, ein kleinerer Bereich im Süden von einer als Abstellfläche genutzten Grünlandfläche eingenommen. Der Geltungsbereich ist im Westen und Osten durch Knicks eingegrünt. Weiter westlich befindet sich die Wohnbebauung 'Op de Huuskoppel' und das Gewerbegrundstück 'Groot Redder Haus Nr. 4 a'. Nördlich grenzt der restliche Teil der Ackerfläche an das Plangebiet, südlich befindet sich die Mischbebauung 'Hauptstraße 46 - 52'.

Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als 'Fläche für die Landwirtschaft' dargestellt. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt das Ziel, das Plangebiet im Norden als 'Wohnbaufläche' (W) und im Süden als 'Fläche für Versorgungsanlagen' und 'Grünfläche' auszuweisen.

Die hier vorbereiteten und gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 maximal 26 neuen Wohneinheiten ordnen sich dem der Gemeinde noch zur Verfügung stehenden Siedlungsentwicklungsrahmen (LEP 2021) von noch über 70 Wohneinheiten deutlich unter. Dies gilt auch unter Berücksichtigung des im Jahr 2017 abgeschlossenen Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B, Teilbereich 1 (7 Wohneinheiten), und des im Frühjahr des Jahres 2018 abgeschlossenen Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 A, Teilbereich 2 (3 Wohneinheiten). Die vollständige Umsetzung des ebenfalls im Frühjahr abgeschlossenen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 ist langfristig angelegt. Auf eine Begründbarkeit der 32. Änderung des Flächennutzungsplans mit der planerischen Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion der Gemeinde Stapelfeld kommt es somit im Ergebnis nicht an, obwohl auch diese aufgrund der Erweiterung des Gewerbegebietes Stormarnring (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9) im Jahr 2015 und der daraufhin bei der Firma 'DS Produkte' in großer Anzahl neu geschaffenen Arbeitsplätze angeführt werden könnte. Ferner sind Gewerbegebietsausweisungen westlich der Autobahnanschlussstelle Stapelfeld der A 1 geplant (B-Pläne Nr. 19 und Nr. 21).

4. Erschließung, Ver- und Entsorgung

Verkehr

Das Plangebiet liegt östlich der Bebauung 'Op de Huuskoppel'. Diese Straße soll in das Plangebiet hinein verlängert werden und dort die Erschließung für das zukünftige Baugebiet gewährleisten. Die Straße 'Op de Huuskoppel' mündet in die Straße 'Groot Redder', die im Süden an die 'Hauptstraße' (K 107) und im Norden an die 'Alte Landstraße' anbindet.

In Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr ist festzustellen, dass sich in ca. 450 m Entfernung die Haltestelle ‚Reinbeker Straße‘ befindet. Hier verkehren die folgenden Buslinien in beide Richtungen:

263 U Wandsbek Markt; Großlohe Willinghusen (Kehre)

264 Bf. Rahlstedt (Amtsstraße) Trittau, Vorburg

362 Bf. Rahlstedt (Amtsstraße) Stapelfeld, Reinbeker Straße

364 Trittau, Vorburg Bf. Rahlstedt (Amtsstraße)

337 Barsbüttel, Gemeinschaftsschule Trittau, Schulzentrum

537 Schmalenbeck, Schulzentrum Stapelfeld, Reinbeker Straße

Wasserversorgung

Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über die Hamburger Wasserwerke GmbH. Die vorhandene Trinkwasserleitung in der Straße 'Op de Huuskoppel' muss in das Plangebiet hinein verlängert werden.

Löschwasserversorgung

Die Löschwasserversorgung erfolgt über Hydranten, die an die Anlagen der 'Hamburger Wasserwerke GmbH' angeschlossen sind. Sie erfordert eine Wassermenge von mindestens 48 m³/h für einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden. Die Löschwassermenge muss gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 405 in einem Umkreis von 300 m bezogen auf die zukünftigen Wohnhäuser, jeweils für jedes Wohnhaus einzeln betrachtet, zur Verfügung stehen. Für die Brandbekämpfung ist es unerlässlich, dass die Feuerwehr innerhalb kürzester Zeit vor Ort einsatzbereit ist (sog. Hilfsfrist, die ca. 10 Minuten beträgt). Dies ist nur möglich, wenn die Entfernung zwischen der Einsatzstelle, z. B. einem brennenden Gebäude, und dem Hydranten maximal 75 m Luftlinie beträgt. Dies entspricht einer 80 bis 120 m langen Druckschlauchleitung, die zwischen dem Hydranten und der Einsatzstelle zu verlegen ist. Im Rahmen der Erschließungsplanung ist in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Stapelfeld zu ermitteln, wo und wie viele Hydranten neu gesetzt werden müssen.

Abwasserentsorgung

a) Regenwasser

Ein Bodengutachten mit Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Baugrundes wurde vom Ingenieurbüro Dr. Lehners + Wittorf am 08. November 2018 durchgeführt. Ab der Geländeoberfläche wurde Mutterboden in wechselnden Schichtdicken zwischen 0,4 m und 0,6 m erkundet. Darunter folgen Sande bis in Tiefen zwischen 1,7 m und 3,2 m unter OK Gelände. Unterhalb der Sande wurden bindige Geschiebeböden bis zu den Endtiefen der Sondierungen erbohrt. Die bis zu den Endsondierungstiefen von 5,0 m unter OK-Gelände erkundeten bindigen Böden weisen Durchlässigkeitswerte von geschätzt kf = 1 x 10-8 bis 1x 10-11 m/s auf. Eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers auf Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen ist baupraktisch und mit dem Blick auf den Grundwasserschutz nicht möglich, da auch gemäß DWA-Arbeitsblatt A 138 "[…] bereits bei Werten kf ≤ 1 x 10-6 m/s die Versickerungsanlagen lange einstauen und anaerobe Prozesse in der ungesättigten Zone auftreten, die das Rückhalte- und Umwandlungsvermögen ungünstig beeinflussen […]." Dasselbe Ingenieurbüro hat daraufhin am 22.11.2021 ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept erstellt. "Mit dem vorgestellten Konzept wird das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt und in ein zentrales Regenversickerungsbecken (RVB) mit einer Grundfläche von 212 m² und einer Höhe von 2 m mit einer Böschung von 1 : 3 geleitet. Das umliegende Gelände ist mit sickerfähigen Böden auf rd. + 55,2 m über NHN anzuheben. Aufgrund der oberflächennahen Schichten aus Geschiebelehm bzw. stark schluffigen Böden ist eine dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser nur in der südwestlich, gelb gekennzeichneten Fläche (s. Anlage 1, Blatt 2) möglich. Das Geländeniveau der Straße und der Wohnbauflächen ist mind. 10 cm über OK RVB herzustellen und so zu planen, dass auch bei urbanen Sturzfluten eine Entwässerung des Plangebiets über Notwasserwege zum RVB möglich ist."

Aufgrund dessen ist im Süden des Plangebietes ein ausreichend dimensioniertes Versickerungsbecken ausgewiesen, in dem das auf Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen anfallende Oberflächenwasser im Plangebiet versickern soll. Außerdem wurde im Bebauungsplan Nr. 18 ein Hinweis aufgenommen, wonach das Niederschlagswasser gemäß dem wasserwirtschaftlichen Gutachten - Niederschlagswasserbeseitigungskonzept - vom Ingenieurbüro Dr. Lehners und Wittorf, erstellt am 22.11.2021, zu bewirtschaften und zu beseitigen ist.

b) Schmutzwasser

Der Schmutzwasserkanal liegt in der Straße 'Op de Huuskoppel' und muss in das Plangebiet vorgestreckt werden. Für die Abwasserentsorgung ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) zuständig.

Fernmeldeeinrichtungen

Die Gemeinde Stapelfeld ist an das Netz der Telekom Deutschland GmbH angeschlossen.

Fernwärme

Die Gemeinde Stapelfeld unterhält ein Fernwärmenetz und versorgt die privaten und gewerblichen Haushalte innerhalb des Gemeindegebietes mit Fernwärme. Das Fernwärmenetz wird von einem kommunalen Eigenbetrieb, der 'Fernwärmeversorgung Stapelfeld', unterhalten. In der Straße 'Op de Huuskoppel' verläuft eine Hauptleitung, von der jeweils eine Leitung nach Osten und Norden abführt, die über private Grundstücke verläuft. Die Leitungen reichen jeweils bis fast an die Grenze des Plangebietes heran. Hierdurch wäre es grundsätzlich möglich, das Fernwärmenetz zu verlängern und die Grundstücke des Plangebietes an die Fernwärmeversorgung anzuschließen. Die Fernwärmeversorgung Stapelfeld hat jedoch im Rahmen der Beteiligung zur ursprünglich geplanten Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, von der zeitweilig wegen des in das Baugesetzbuch eingeführten § 13 b Abstand genommen wurde, mitgeteilt, dass ihr Netz nahezu vollständig ausgelastet sei und die Grundstücke im Plangebiet nicht angeschlossen werden können.

Gas

Die Gemeinde Stapelfeld verfügt über keine zentrale Gasversorgung.

Elektroenergie

Die Versorgung mit elektrischer Energie geschieht über die Schleswig-Holstein Netz AG.

Abfall

Die AWSH (Abfallwirtschaft Südholstein GmbH) erfüllt im Auftrag des Kreises Stormarn, der öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger ist, alle Aufgaben der Abfallentsorgung. In diesem Zusammenhang gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Stormarn für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen".

5. Umweltbericht