5.3.2 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Es traten keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben auf.
Es traten keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben auf.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Aus dem Flächen-nutzungsplan werden die Bebauungspläne entwickelt, die Baurechte schaffen. Erst wenn Baurechte vorliegen, können Baumaßnahmen in dem Plangebiet durchgeführt werden, die zu Beeinträchtigungen der Umwelt führen können. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ergeben sich keine Auswirkungen auf die Umwelt. Maßnahmen zum Monitoring sind somit nicht erforderlich.
Die naturschutzrechtlichen Eingriffe, die sich durch die Flächenversiegelungen und Bodenmodellierungen ergeben werden, sind im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 18 zu ermitteln und durch geeignete naturschutzfachliche Maßnahmen auszugleichen. Die Umsetzung und der Erhalt von Maßnahmen sind ggf. zu überwachen, ebenso wie der Umgang mit dem Boden.
Im Wesentlichen ist geplant, ein Wohngebiet auszuweisen. Dafür wird anstelle einer 'Fläche für die Landwirtschaft' eine 'Wohnbaufläche' (W) dargestellt. Im Süden werden in einem kleinen Teilbereich eine 'Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen' mit der Zweckbestimmung 'Abwasser' sowie eine 'Grünfläche' dargestellt.
Zurzeit besteht das Plangebiet überwiegend aus einer Ackerteilfläche, im südlichen Bereich befindet sich eine Grünfläche. Die Darstellung als 'Wohnbaufläche' (W) wird zu der Beseitigung der Ackerteilfläche und der Grünfläche führen. Außerdem werden durch die Ausweisung umfangreiche Flächenversiegelungen und Bodenmodellierungen vorbereitet, ebenfalls werden Knicks beseitigt und entwidmet. Die Ermittlung des Eingriffs erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplanes Nr. 18. Festsetzungen dazu werden ebenfalls im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 18 getroffen. Es ist vorgesehen, den erforderlichen Ausgleich über Ökokonten zu erbringen.