Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

11.1.2 Schutzgut Boden

Untersuchungs­rahmen

Bodenarten, Bodentypen, Bodenfunktionen, Altlasten.

Daten­grundlagen

Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017),

Bodenübersichtskarte M. 1:200.000 (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe),

Bodenbewertungen des MELUND (http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php),

Geotechnische Beurteilung zum Bebauungsplan Nr. 1.54 (Reinberg 2016).

Beschreibung

Das Gelände des Raums ist leicht bewegt und fällt auf den überplanten Flächen überwiegend von Osten nach Westen sowie am Nordrand geringfügig nach Nordwesten und am Südrand geringfügig nach Südwesten ab. Als Bodenart herrscht gemäß der 1. Fortschreibung des Landschaftsplans sandiger Lehm vor. Südlich der Barsbek gibt es einen geringfügigen Teilbereich mit der Bodenart Sand. In der geotechnischen Beurteilung (Reinberg 2016) wird ein Bodenaufbau aus sandigen Oberbodenschichen mit darunter anstehenden Fein- bis Grobsanden über Geschiebelehm beschrieben.

Hinsichtlich des Bodentyps sind Parabraunerden und Pseudogleye zu erwarten. Die regionale Ertragsfähigkeit ist vom LLUR bzw. MELUND als mittel und die landesweite Ertragsfähigkeit als gering bis mittel eingestuft. Die bodenkundliche Feuchtestufe, welche die als Funktion als Lebensraum für natürliche Pflanzen darstellt, ist überwiegend stark frisch, in Teilbereichen im Südwesten schwach trocken.

Vorbelastung

Landwirtschaftliche Nutzung (Durchmischung des Oberbodens, Nährstoffeinträge, Entwässerung), Wege mit Teil- und Vollversiegelung.

Bewertung

Bewertungskriterien: Naturnähe, Bedeutung als Bestandteil des Natur­haushaltes, natur- und kulturhistorische Bedeutung, Seltenheit.

Die Böden besitzen aufgrund der anthropogenen Überprägung allgemeine Be-deutung.

Auswirkungen

Die Planung ermöglicht innerhalb der rund 15 ha geplanten gewerblichen Bauflächen Neuversiegelungen auf Böden allgemeiner Bedeutung in einer Größenordnung von ca. 14 ha. Zusätzlich werden für die Anlage der Regenrückhaltebecken Abgrabungen auf rund 0,7 ha ermöglicht. Damit werden natürliche Bodenfunktionen (Lebensraumfunktion, Funktion im Wasserhaushalt, Regulationsfunktion) beeinträchtigt.

Erhebliche Auswirkungen

Nachteilig: Aufgrund der großen Flächeninanspruchnahme mit potenziellen Neuversiegelungen von rund 14 ha werden erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Boden erwartet.

Vermeidung von Konflikten

Die Größe des Gewerbegebiets wurde auf den tatsächlich anstehenden Bedarf ortsansässiger Betriebe begrenzt.

Böden besonderer Bedeutung (z.B. besondere Ertragsfähigkeit, besondere Bedeutung als Lebensraum für natürliche Pflanzen) sind vom geplanten Vorhaben nicht betroffen.

Empfehlungen für nachfolgende Planungen: Begrenzung der zulässigen Versiegelung auf den tatsächlichen Bedarf.

11.1.3 Schutzgut Wasser

Untersuchungs­rahmen

Fließgewässer, Grundwasser, Trinkwasserschutz, Stillgewässer.

Daten­grundlagen

Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017),

Bodenbewertungen des MELUND (http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php),

Geotechnische Beurteilung zum Bebauungsplan Nr. 1.54 (Reinberg 2016),

Hydrogeologische Beurteilung zum Bebauungsplan Nr. 1.54 (Reinberg 2017).

Beschreibung

Hinsichtlich des Grundwassers sind vor dem Hintergrund der Bodenbewertung des LLUR bzw. des MELUND im Plangebiet keine ökologisch bedeutsamen hohen Grundwasserstände zu erwarten. Im Rahmen der geotechnischen Beurteilung wurden Grundwasserstände von 2,5 - 5,5 m unter Gelände erfasst. Allerdings sind auf dem bindigen Geschiebelehm temporäre Stauwasserbildungen teilweise bis an die Geländeoberkante grundsätzlich möglich und zu erwarten.

Auf den Maßnahmenflächen südlich des Stellauer Wegs beginnt der als Ausgleichsmaßnahme wieder hergestellte Oberlauf der Barsbek. Dieser Abschnitt des Gewässers fällt zeitweise trocken. Weitere Oberflächengewässer, auch Kleingewässer, sind auf den Flächen nicht vorhanden. Südlich (außerhalb) des Plangebiets befindet sich ein Regenrückhaltebecken.

Vorbelastung

Gegebenenfalls Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Stoffeinträge durch Düngung und Biozide.

Bewertung

Bewertungskriterien: Natürlichkeit, Bedeutung für die Trinkwassergewinnung.

Die Flächen besitzen allgemeine Bedeutung hinsichtlich des Schutzguts Grundwasser. Die Barsbek besitzt als offenes Fließgewässer besondere Bedeutung.

Auswirkungen

Die Planung ermöglicht auf rund 14 ha Neuversiegelungen. Hierdurch wird voraussichtlich die Grundwassererneuerung im Vorhabengebiet verringert und die Einleitung von Oberflächenwasser in die Vorflut (Barsbek) beschleunigt.

Die Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt sind aufgrund der nur allgemeinen Bedeutung des Grundwasserhaushaltes nicht erheblich.

Auch die Grundwasserzufuhr auf Flächen außerhalb des Plangebiets kann gegebenenfalls verringert werden. Dieses gilt für die in Hauptrichtung Westen und teilweise Nordwesten etwas tiefer gelegenen Flächen. Im Rahmen der Planungen war deshalb zu klären, ob sich die Ableitung anfallenden Oberflächenwassers nachteilig auf den Wasserhaushalt des nördlich gelegenen Naturschutzgebiets auswirken kann. Für dieses Fragestellung wurde eine gesonderte hydrogeologische Beurteilung angefertigt (Reinberg 2017). Diese kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der wasserundurchlässigen Eigenschaften des Geschiebehorizontes grundsätzlich keine Verbindung zu den Wasserständen des Weihers im Naturschutzgebiet möglich bzw. gegeben ist. Ausweislich der Untersuchungen der Boden- und Grundwasserverhältnisse im Bereich der geplanten Gewerbeflächen sowie Erkenntnissen aus weiteren vorhandenen Gutachten wird dargestellt, dass jegliches Wasserdargebot aus den geplanten Gewerbeflächen nicht erkennbar ist. Als Fazit bestehen keine Hinweise, dass die geplante Erschließung von Gewerbeflächen das natürliche Wasserdargebot zum Naturschutzgebiet nachteilig bzw. überhaupt beeinflussen wird.

Im Rahmen der Herstellung des östlichen Regenrückhaltebeckens kann gegebenenfalls ein offener Abschnitt der Barsbek verrohrt werden. Dieses wird aufgrund der nur geringfügigen Inanspruchnahme eines zeitweise trockenfallenden Gewässers in einer Größenordnung von ca. 60 m als nicht erheblich betrachtet.

Erhebliche Auswirkungen

Nachteilig: Die großflächigen Versiegelungen in einer Größenordnung von rund 14 ha können zu einer deutlichen Erhöhung der Einleitung von Oberflächenwasser in die Vorflut und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wasserhaushalts der Barsbek führen.

Dieses lässt sich im Rahmen nachfolgender konkreter Planungen durch geeignete Maßnahmen zur Minimierung des Oberflächenabflusses voraussichtlich auf ein nicht erhebliches Maß verringern.

Vermeidung von Konflikten

Grundwasserverhältnisse besonderer Bedeutung sind am Vorhabenstandort nicht betroffen.

Empfehlungen für nachfolgende Planungen: Begrenzung der überbaubaren Fläche, soweit wie möglich Erhaltung des offenen Verlaufs der Barsbek, soweit wie möglich Verdunstung und Versickerung von Niederschlagswasser im Vorhabengebiet (wasserdurchlässige Beläge, Rigolen), gedrosselte Einleitung des nicht vor Ort versickerbaren Niederschlagswassers in die Barsbek.

11.1.4 Schutzgut Klima

Untersuchungs­rahmen

Großklima, Lokalklima, klimabeeinflussende Strukturen.

Daten­grundlagen

Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017).

Beschreibung

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind Standorte nächtlicher Kaltluftproduktion. Der Weitertransport ist gemäß des Oberflächengefälles diffus in Hauptrichtung Westen und Nordwesten zu erwarten, wird allerdings durch quer verlaufende Knickstrukturen unterbrochen. Eine lokal konzentrierte Kaltluftbahn ist am Vorhabenstandort nicht zu erwarten.

Die Knicks und Redder besitzen lokal Windschutzfunktion und wirken als Schattenspender.

Vorbelastung

Nicht bekannt

Bewertung

Bewertungskriterien: Natürlichkeit sowie raumbedeutende Klimafunktionen.

Da keine raumbedeutenden Klimafunktionen vorhanden sind, besitzt das Schutzgut Klima im Vorhabenbereich allgemeine Bedeutung.

Auswirkungen

Das lokale Klima wird sich von einem Freiraumklima in Richtung eines durch Trockenheit und Wärmebildung gekennzeichneten Klimas von Siedlungsbereichen verändern. Erhebliche Auswirkungen sind aufgrund der nur lokalen Funktionen nicht zu erwarten.

Maßgebliche klimatisch wirkende Treibhausgasemissionen werden durch die Vorhaben nicht ausgelöst, da keine hierfür maßgeblich emitierenden Nutzungen, wie Industrieanlagen angesiedelt werden.

Auch sind die geplanten Nutzungen (Arbeiten, Gewerbe, Grünanlagen, Ausgleichsflächen) nicht besonders anfällig gegenüber den Folgen des Klimawandels.

Erhebliche Auswirkungen

-

Vermeidung von Konflikten

Gebiete mit besonderen klimatischen Funktionen sind nicht betroffen.

Empfehlungen für die nachfolgende Planungen: Erhaltung und Anlage von wegbegleitenden Knicks, Durchgrünung des Gewerbegebiets mit Baumpflanzungen.