11.1.8 Schutzgut Biologische Vielfalt
Untersuchungsrahmen |
Biotopverbundsysteme, Schutzgebiete, Arteninventar. |
Datengrundlagen |
Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017), Ortsbesichtigung im Sommer 2017 zur Einschätzung der aktuell vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen und der gesetzlich geschützten Biotope, Geplante Erweiterung des Gewerbegebietes Nord in der Gemeinde Barsbüttel, Dokumentation der faunistischen Erhebungen (B.i.A. 2013), Erweiterung Möbelhaus Höffner in Barsbüttel, Kreis Stormarn, Biologische Erfassungen und Artenschutz-Beitrag (leguan 2013), Plausibilitätskontrolle Brutvögel, Geländekartierung Amphibien und Höhlenbaumkartierung zur Identifizierung potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1.54 "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg" (B.i.A., in Bearbeitung), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Zielabweichungsverfahren für die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel im Bereich eines regionalen Grünzugs (BHF 2012). |
Beschreibung |
Das Vorhabengebiet umfasst eine mit Knicks gegliederte Agrarlandschaft sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen mit Gehölzanpflanzungen, Ruderalfluren und einem neu hergestellten Oberlauf der Barsbek. Es bietet Lebensraum für allgemein weit verbreitete Tierarten, darunter auch besonders und streng geschützte Arten. Das Vorhabengebiet grenzt unmittelbar an die südliche Ecke des Naturschutzgebiets Stapelfelder Moor an, welches zudem als Schwerpunktbereich zum Schutzgebiet- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein gehört und durch Nebenverbundachsen in Richtung Norden mit weiteren schützenswerten Landschaftsbestandteilen vernetzt ist. Schutzgebiete: gesetzlich geschützte Knicks, Ausgleichsflächen, angrenzend Naturschurschutzgebiet. |
Vorbelastung |
Angrenzendes Gewerbegebiet. |
Bewertung |
Bewertungskriterien: Lage in Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen der verschiedenen Administrationsebenen sowie aktueller Zustand in Hinsicht auf das Arteninventar. Die Knicks und die relativ jungen Gehölzanpflanzungen sowie Ruderalfluren der Ausgleichsflächen besitzen aufgrund der allgemein weiten Verbreitung dieser Elemente in der Landschaft allgemeine Bedeutung. Gegebenenfalls in Altbaumbeständen vorhandene Fledermausquartiere besitzen aufgrund des artenschutzrechtlichen Hintergrundes besondere Bedeutung. |
Auswirkungen |
Bei Umsetzung des geplanten Vorhabens können geschützte Knicks und Redder sowie Ausgleichsflächen mit Gehölzanpflanzungen und Ruderalfluren beseitigt werden. Eine Fällung von Bäumen mit potenziellen Fledermausquartieren ist nicht auszuschließen. Es sind keine maßgeblichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu erwarten, da lediglich allgemein verbreitete Strukturen und keine übergeordneten Schutzgebiete oder seltene Lebensräume besonders gefährdeter Arten betroffen sind. Gegebenenfalls können Wiesenvögel des benachbarten Naturschutzgebiets durch Scheuchwirkung beeinträchtigt werden. Da allerdings lediglich Nahrungsgäste und keine Brutbestände vorgefunden wurden und auch lediglich nur sporadische Bruten zu erwarten wären, werden die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt nicht als erheblich betrachtet. |
Erhebliche Auswirkungen |
- |
Vermeidung von Konflikten |
Die Vermeidungsmaßnahmen für die Pflanzen- und Tierwelt wirken gleichzeitig als Vermeidungsmaßnahmen für die biologische Vielfalt. |