Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

11.1.11 Schutzgut Fläche

Beschreibung und Bewertung

Die Vorhabenfläche liegt am nördlichen Siedlungsrand von Barsbüttel und umfasst eine Fläche von ca. 25,5 ha. Durch das geplante Vorhaben werden rund 15 ha baulich überplant.

Nachteilig: Die hohe Flächeninanspruchnahme von rund 15 ha ist als erheblich einzustufen.

11.1.12 Kultur- und Sonstige Sachgüter

Kultur- und Sachgüter besonderer Bedeutung sind von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen.

11.1.13 Wechselwirkungen und -beziehungen

Die bekannten Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern wurden im Rahmen der einzelnen Übersichten zu den Schutzgütern grundlegend bereits berücksichtigt. Die Zusammenhänge sind vielfältig und vielfach auch nicht einschätzbar oder bislang unbekannt. Eine vollständige Darstellung dieser Wechselwirkungen ist aus diesen Gründen nicht möglich.

In der folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen dargestellt.

Tab 1: Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern der Umwelt

Umweltbelange

Mensch

A

B

Boden

Wasser

Klima

Tiere +

Pflanzen

Landschaft

Kulturgüter

Wohnen

Erholung

Boden

¨

¨

¨

Wasser

¨

¨

Klima

¨

Tiere + Pflanzen

¨

Landschaft

¨

¨

Kulturgüter

¨

Wohnen

¨

¨

¨

¨

Erholung

¨

A beeinflusst B: ¨ stark       ● mittel                   • wenig               ― gar nicht

Die aus methodischen Gründen auf die einzelnen Umweltschutzgüter bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf ein Schutzgut indirekte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die z.B. Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird.

Im Folgenden werden einige für die 40. Änderung des F-Plans mögliche Wechselwirkungen dargestellt.

Überbauung, Bodenversiegelung

- Verhinderung von Austauschprozessen zwischen Atmosphäre und Boden è Verhinderung der Versickerung von Regenwasser è Verhinderung der Grundwasserneubildung.

- Verhinderung der Versickerung von Regenwasserè Ableitung von Oberflächenwasser in die Vorflut è Beeinträchtigung des Wasserhaushalts von Bächen und Flüssen durch stark schwankende Einleitmengen.

- Verhinderung von Pflanzenbewuchs è Vernichtung von Lebensraum sowie Nahrungsangebot für Tiere.

Verlust von Gehölzen

- Beseitigung von Gehölzen è Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere è Verringerung der Naturnähe è Beeinflussung des Wohlbefindens des Menschen und der Erholungsfunktion.

- Beseitigung von Gehölzen è Beeinträchtigung bzw. Verlust der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion è Beeinflussung des Wohlbefindens des Menschen und der Erholungsfunktion.

Luftschadstoff-Immissionen (Verkehr)

- Eintrag der Feststoffe in die Luft è Beeinträchtigung von Menschen und Tieren durch Luftschadstoffe sowie durch den Eintrag von Schadstoffen in die Nahrungskette.

Anlage einer Wegeverbindung

- Verbesserung der Erholungsfunktion è Erhöhte Freizeitnutzung im Gebiet è Zunahme an Störeinflüssen auf Natur und Landschaft.

Die genannten Wirkbeziehungen wurden im Wesentlichen bereits bei der Abhandlung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt. Durch die Wechselwirkungen werden keine Auswirkungen ausgelöst, welche maßgeblich über die für die einzelnen Schutzgüter genannten erheblichen Auswirkungen hinausgehen. Die weiterführenden Angaben über die Erheblichkeit der Auswirkungen, Vermeidungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind den einzelnen Übersichten zu den Schutzgütern zu entnehmen.