11.1.14 Kumulierende Auswirkungen
Für die in der 40. Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten Flächenentwicklungen wurden für die meisten Schutzgüter der Umwelt bereits erhebliche oder mögliche erhebliche Umweltauswirkungen prognostiziert. In diesem Kapitel wird geprüft, ob durch eine kumulative Betrachtung mit anderweitigen Planvorhaben weitere bisher nicht erfasste erhebliche Umweltauswirkungen zu prognostizieren sind.
Als anderweitige Vorhaben wären z.B. die in der im Verfahren befindlichen geplanten Bauflächen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde betrachten. Die hierin geplanten baulichen Entwicklungen liegen abseits der hier geplanten gewerblichen Bauflächen und würden aufgrund der dazwischen liegenden Ortslagen und Agrarlandschaften bezüglich der meisten zu betrachtenden Schutzgüter nicht in engerem Zusammenhang mit der Entwicklung der Gewerbeflächen stehen und insofern keine kumulierenden Auswirkungen auslösen, die erstmals zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen würden.
Potenziell könnten allerdings kumulierende Auswirkungen durch eine beschleunigte Einleitung von Oberflächenwasser in die Vorflut bzw. die Barsbek ausgelöst werden. Hierdurch können sich, auch unter Einhaltung von Minimierungsmaßnahmen für das hier geplante Gewerbegebiet, in der Gesamtschau erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Barsbek ergeben. Dieses ist erst im Rahmen der Umsetzungsplanungen auf der Basis detaillierter Plankonzepte und Berechnungen prüfbar. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren werden in der Regel geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts festgesetzt, mit denen die Auswirkungen auf ein nicht erhebliches Maß begrenzt werden können.
Vorhaben anderer Planungsträger im unbeplanten Außenbereich der Gemeinde Barsbüttel, die kumulierend zu weiteren Erheblichkeiten der Darstellungen der 40. Änderung des Flächennutzungsplans führen könnten, sind derzeit nicht bekannt.