Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

11.1.14 Kumulierende Auswirkungen

Für die in der 40. Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten Flächenentwicklungen wurden für die meisten Schutzgüter der Umwelt bereits erhebliche oder mögliche erhebliche Umweltauswirkungen prognostiziert. In diesem Kapitel wird geprüft, ob durch eine kumulative Betrachtung mit anderweitigen Planvorhaben weitere bisher nicht erfasste erhebliche Umweltauswirkungen zu prognostizieren sind.

Als anderweitige Vorhaben wären z.B. die in der im Verfahren befindlichen geplanten Bauflächen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde betrachten. Die hierin geplanten baulichen Entwicklungen liegen abseits der hier geplanten gewerblichen Bauflächen und würden aufgrund der dazwischen liegenden Ortslagen und Agrarlandschaften bezüglich der meisten zu betrachtenden Schutzgüter nicht in engerem Zusammenhang mit der Entwicklung der Gewerbeflächen stehen und insofern keine kumulierenden Auswirkungen auslösen, die erstmals zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen würden.

Potenziell könnten allerdings kumulierende Auswirkungen durch eine beschleunigte Einleitung von Oberflächenwasser in die Vorflut bzw. die Barsbek ausgelöst werden. Hierdurch können sich, auch unter Einhaltung von Minimierungsmaßnahmen für das hier geplante Gewerbegebiet, in der Gesamtschau erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Barsbek ergeben. Dieses ist erst im Rahmen der Umsetzungsplanungen auf der Basis detaillierter Plankonzepte und Berechnungen prüfbar. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren werden in der Regel geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts festgesetzt, mit denen die Auswirkungen auf ein nicht erhebliches Maß begrenzt werden können.

Vorhaben anderer Planungsträger im unbeplanten Außenbereich der Gemeinde Barsbüttel, die kumulierend zu weiteren Erheblichkeiten der Darstellungen der 40. Änderung des Flächennutzungsplans führen könnten, sind derzeit nicht bekannt.

11.1.15 Übersicht zu den erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter

In der folgenden Tabelle sind die in den vorstehenden Kapiteln aufgezeigten zu erwartenden erheblichen vorteilhaften und nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter in der Übersicht dargestellt.

Tab. 2: Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter

Schutzgut

Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut

Boden

Nachteilig: Aufgrund der großen Flächeninanspruchnahme mit potenziellen Neuversiegelungen von rund 14 ha werden erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Boden erwartet.

Wasser

Nachteilig: Die großflächigen Versiegelungen in einer Größenordnung von rund 14 ha können zu einer deutlichen Erhöhung der Einleitung von Oberflächenwasser in die Vorflut und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wasserhaushalts der Barsbek führen.

Dieses lässt sich im Rahmen nachfolgender konkreter Planungen durch geeignete Maßnahmen zur Minimierung des Oberflächenabflusses voraussichtlich auf ein nicht erhebliches Maß verringern.

Klima

-

Luft

-

Pflanzen

Nachteilig: Die Umsetzung der gewerblichen Bauflächen kann zu einem Verlust oder einer Beeinträchtigung von Knicks in einer Größenordnung von 1.500 m Gesamtlänge und zu einer Überplanung von naturnahen Gehölzanpflanzungen und Ruderalfluren auf ca. 1,1 ha führen.

Tiere

Nachteilig: Es wird großräumig auf ca. 15 ha ein faunistischer Lebensraum mit Vernetzungsfunktionen (Redder) überplant. Zudem können möglicherweise potenziell im Naturschutzgebiet vorkommendende Wiesenvögel durch herannahende Bebauung beeinträchtigt werden.

Im Rahmen nachfolgender Planungen lassen sich mögliche erhebliche Beeinträchtigungen von Wiesenvögeln durch eine Begrenzung der Gebäudehöhen voraussichtlich auf ein nicht erhebliches Maß reduzieren.

Biologische Vielfalt

-

Landschaft

Nachteilig: Der freie Landschaftsraum zwischen den Siedlungsgebieten der Stadt Hamburg und der Gemeinde Barsbüttel wird durch das hineinragende Baugebiet erheblich eingeengt und optisch beeinträchtigt.

Mensch

Nachteilig: Die Erholungslandschaft und Erholungsqualität zwischen den Siedlungsgebieten der Stadt Hamburg und der Gemeinde Barsbüttel wird verringert.

Kultur- und Sachgüter

-

Fläche

Nachteilig: Die hohe Flächeninanspruchnahme von rund 15 ha ist als erheblich einzustufen.

Wechselwirkungen

-

Kumulierende Auswirkungen

Nachteilig: In Summation möglicherweise erhebliche Belastung der Barsbek (Schutzgut Wasser) durch erhöhte Einleitung von Oberflächenwasser.

Dieses lässt sich im Rahmen nachfolgender konkreter Planungen der kumulierenden Vorhaben durch geeignete Maßnahmen zur Minimierung des Oberflächenabflusses voraussichtlich auf ein nicht erhebliches Maß verringern.

11.2 Schutzgebiet und -objekte