11.2.1 Natura 2000-Gebiete
Für Pläne oder Projekte, die zu Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten führen können, ist die Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung vorgesehen.
Im Geltungsbereich der 40. Änderung des F-Plans und dessen relevantem Umfeld sind keine Natu-ra 2000-Gebiete vorhanden. Daher ergeben sich durch das Vorhaben auch keine Beeinträchtigun-gen von Schutzgebieten gemeinschaftlicher Bedeutung