5.1 Auswirkungen auf den Wasserhaushalt
Im Rahmen der geplanten gewerblichen Entwicklung der Gemeinde Barsbüttel wurden die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt innerhalb des Plangebietes sowie in unmittelbarer Umgebung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Besonderen betrachtet.
Stapelfelder Moor
Aufgrund der Nähe zu dem nordöstlich des Plangebietes bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Stapelfelder Moor" wurden mögliche nachteilige Auswirkungen durch die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Barsbüttel auf die v.g. Flächen im Rahmen einer hydrogeologischen Beurteilung untersucht (Anlage).
Die hydrogeologische Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem im Untersuchungsgebiet in drei von neun Untersuchungspunkten angetroffenen Wassers ausschließlich um ein im Bohrloch (DN 40mm) eingetautes Wsser innerhalb des Geschiebehorizontes handelt. Aufgrund der wasserdurchlässigen Eigenschaften des Geschiebehorizontes ist grundsätzlich keine Verbindung zu den Wasserständen des Weihers im Naturschutzgebiet möglich bzw. gegeben.
Ausweislich der neuen vorliegenden Ergebnisse der Boden- und Grundwasserverhältnisse aus dem Bereich der geplanten Gewerbeflächen sowie den Erkenntnissen aus dem „Ã-kologischen Gutachten" ist jegliches Wasserdargebot aus den geplanten Gewerbeflächen nicht erkennbar. Das zu erschließende Gebiet wird außerdem gerade nur punktuell im nordöstlichen Bereich an das Naturschutzgebiet angrenzen.
Um in dem Naturschutzgebiet die notwendige Wasserversorgung zu gewährleisten und den natürlichen Grundwasserschwankungsbereich mit zu berücksichtigen wurden dahingehend die im „Ã-kologischen Gutachten" empfohlene Ausdehnung des Naturschutzgebietes auf eine Fläche von ca. 20 ha bereits ausgelegt und abschließend genehmigt; diese Fläche wird von dem Gewerbegebiet nicht berührt.
Demnach bestehen aus Sicht des Unterzeichners keine Hindernisse, dass die geplante Erschließung mit Gewerbeflächen das natürliche Wasserdargebot zum Naturschutzgebiet nachteilig bzw. überhaupt beeinflussen wird und folgerichtig werden keine Bedenken zur Bebauung der Gewerbeflächen geäußert (Auszug hydrogeologischen Gutachten, Anlage).