Der Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel wurde im Jahr 1998 festgestellt.
Die planerischen Aussagen des Landschaftsplanes sind durch gemeindliche Entwicklungen vielerorts überholt. Insbesondere in den Randbereichen der Ortslage Barsbüttel.
Die im Landschaftsplan und im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Ziele für bauliche Entwicklungen sind weitgehend ausgeschöpft. Einige der gemeindlichen Flächenzuweisungen gehen bereits über die Zielsetzungen des Landschaftsplanes hinaus. Auch die grundsätzlichen Vorgaben des ursprünglichen Flächennutzungsplanes, auf denen die Vielzahl an F-Planänderungen (ca. 40 Änderungen) aufbaut, sind durch die erfolgten baulichen Erweiterungen und die Umsetzung geplanter Verkehrsanbindungen inzwischen überholt. Vor diesem Hintergrund sieht die Gemeinde die Notwendigkeit, die zukünftig angestrebten Flächenentwicklungen in der Gesamtschau vorausschauend zu ordnen und planungsrechtlich vorzubereiten.
Dieses erfolgt durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie einer aktuellen Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Barsbüttel.
Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Barsbüttel in der Sitzung am 20.11.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Fortschreibung des Land-schaftsplanes hat in der Zeit vom 12.01.2015 bis einschließlich 27.02.2015 im Rathaus der Gemeinde Barsbüttel zur Einsichtnahme ausgelegen.
Der Entwurf zur Entwicklungskarte der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Barsbüttel stellt die Fläche des Plangebietes als Acker innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes dar.
Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird seitens der Gemeinde eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt.
Die Genehmigung der Teilflächenentlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet wird vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes N. 1.54 von der Gemeinde Barsbüttel eingeholt.
Ein bestehender Wanderweg/Radweg zur Verbindung der Ortsteile sowie ein sonstiger Wanderweg/Radweg queren das Plangebiet. Diese wurden entsprechend in das Konzept des Bebauungsplanes Nr. 1.54 aufgenommen.