9. Archäologie, Altlasten, Kampfmittel
Altablagerungen sind im Plangeltungsbereich nicht erfasst und voraussichtlich nicht vor-handen. Sollten dennoch relevante Altlasten entdeckt werden, sind mit den zuständigen Behörden die zu ergreifenden Maßnahmen abzustimmen und durchzuführen.
Sollten während der Erdarbeiten archäologische Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, wird die Denkmalschutzbehörde unverzüglich benachrichtigt und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde gesichert. Verantwortlich sind hier gemäß § 14 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.
Die Landesordnungsverordnung zur Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel (Kampfmittel-verordnung) in der Fassung vom 07.05.2012 wurde durch die Landesverordnung zur Änderung der Kampfmittelverordnung vom 22.07.2015 geändert.
Auf der nun geltenden Liste ist die Gemeinde Barsbüttel nicht weiter aufgeführt. Entsprechend entfällt im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes die Pflicht zur Auskunftseinholung gemäß der vorgenannten Norm (§ 2 Abs. 3 Kampfmittelverordnung).
Teil I aufgestellt durch:
GSP Ingenieurgesellschaft mbH
23843 Bad Oldesloe
TEIL II
der Begründung zur
40. Änderung des Flächennutzungsplans Bebauungsplan Nr. 1.54 "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg" der Gemeinde Barsbüttel - Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung - |