12.3. Zu erwartende Auswirkungen auf die Umwelt
Durch den B-Plan Nr. 1.54 und die hierin geschaffenen Möglichkeiten zur Entwicklung eines Gewerbegebiets werden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgelöst.
Zum derzeitigen Stand der Planungen ist vor allem mit großflächigen Neuversiegelungen von Böden, einem Verlust von Knicks, flächigen Gehölzbeständen und Sukzessionsflächen sowie einer teilweisen Verrohrung der Barsbek zu rechnen. Damit verbunden ist ein Verlust von faunistischem Lebensraum (insbesondere Lebensraum von gehölzbrütenden Vogelarten, z.T. bodenbrütenden Vogelarten und Fledermäusen sowie möglicherweise Verlust von Fledermausquartieren, Amphibien- und Haselmauslebensraum). Um maßgebliche Beeinträchtigungen des nahe gelegenen Stapelfelder Moores zu vermeiden ist am Nordrand des Vorhabengebiets ein breiter Grünstreifen vorgesehen der genügend Abstand zwischen dem neuen Gewerbegebiet und den wertgebenden Brutvogelbeständen des Naturschutzgebiets gewähren soll. Im Laufe der weiteren Untersuchungen wird geprüft, ob der Wasserhaushalt des Stapelfelder Moores durch das geplante Vorhaben beeinträchtigt werden könnte und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung maßgeblicher Beeinträchtigungen einzuplanen sind.
Die Umsetzung der Vorhabenplanung bedeutet auch, dass ein gewerblicher Gebäudekomplex zukünftig in den freien Landschaftsraum hineinragen und die Naturnähe des Landschaftsbildes belasten wird. Dieses und die Verkleinerung des erholungsrelevanten Freiraums zwischen den Siedlungsrändern der Gemeinde Barsbüttel und der Stadt Hamburg wirkt sich negativ auf die Erholungsfunktion dieses Raums aus. In Richtung Norden und Osten sollen die Auswirkungen durch die Eingrünung mit Gehölzanpflanzungen gemindert werden. Am Westrand ist die Entwicklung eines grünen Ortsrandes nicht vorgesehen. Eine abschließende Eingrünung gegenüber der freien Landschaft soll mit der Regionalplanung geklärt werden.
Hinsichtlich vorhandener Schutzgebiete und geschützter Objekte werden das bestehende Landschaftsschutzgebiet, besonders und streng geschützte Arten und gesetzlich geschützte Biotope (insbesondere Knicks) sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen von den Planungen betroffen sein. Maßgebliche Beeinträchtigungen des außerhalb gelegenen Naturschutzgebiets "Stapelfelder Moor" sind, gegebenenfalls durch die Festsetzung geeigneter Maßnahmen, auszuschließen.
Für das geplante Vorhaben ist es erforderlich eine Entlassung von Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zu beantragen. Dieses ist bereits erfolgt. Bei nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen von gesetzlich geschützten Biotopen sind die entsprechenden Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen einzuholen. Ebenso bedarf es für die Überplanung von Ausgleichsflächen entsprechender Genehmigungen. Hinsichtlich des besonderen Artenschutzrechts ist zu bedenken, dass bei der Umsetzung der geplanten baulichen Entwicklung Brutplätze von europäischen Vogelarten beseitigt werden. Bei der Entfernung größerer Bäume können gegebenenfalls auch Quartiere von Fledermäusen betroffen sein. Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Amphibienvorkommen sind ebenfalls zu prüfen. Die genannten Auswirkungen können voraussichtlich allerdings durch Minimierungs- und (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen sowie durch bauzeitliche Regelungen auf ein Maß reduziert werden, welches die Umsetzung des geplanten Vorhabens ohne erhebliche Auswirkungen auf die Fauna oder ein Erreichen artenschutzrechtlicher Verbote ermöglichen kann.
Die Eingriffsregelung wird entsprechend der Vorgaben des gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" (2013) abgearbeitet. Als Ausgleichsfläche gehört zum B-Plan eine ca. 4 ha große Fläche nordöstlich des Vorhabengebiets. Für darüber hinausgehenden Kompensationsbedarf können weitere Flächen bereitgestellt werden. Die landschaftsplanerischen Maßnahmen werden im Rahmen der Entwurfsplanung ausgearbeitet.