4.4. Bauweise
Die Festsetzung der offenen Bauweise als Einzelhäuser entspricht der Eigenart des Gebietes. Entsprechend des Bestandes ist ausschließlich für das Teilgebiet 6 eine Hausgruppe zugelassen. Um eine höhere Nutzungsdichte zu vermeiden und die aufgelockerte Bauweise des Gebietes zu erhalten, sind in den anderen Teilgebieten ausschließlich Einzelhäuser zulässig.