Planungsdokumente: Bebauungsplan 2.13, 3. Änderung der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, Haidkrugsweg"

Textliche Festsetzungen

2.2 Gewerbegebiet

Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Lagerplätze sowie   ausnahmsweise zulässige Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsbetriebe bis zu einer maximalen Geschossfläche von 1.200 m2 zulässig, wenn    sie der Nahversorgung mit Lebensmitteln dienen.

2.3 Sondergebiet "Forschung und Entwicklung" und Gewerbegebiet

Im Sondergebiet Forschung und Entwicklung und im Gewerbegebiet sind nur Vorhaben (Anlagen oder Betriebe) zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK, i (bezogen auf 1 m2) für die Teilflächen LSB 1 und LSB 2 zu der angrenzenden schutzwürdigen Wohnnutzung weder tags (6:00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691 (Geräuschkontingentierung, Dezember 2006).

3. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

3.1 Die maximale Höhe baulicher Anlagen (HA) beträgt im Sondergebiet "Forschung und Entwicklung" 50 m über NHN, im Gewerbegebiet 48 m über NHN. Als Bezugspunkte für die festgesetzte maximale Höhe der baulichen Anlagen gelten:

oberer Bezugspunkt: Oberkante Dachhaut der Gebäude

unterer Bezugspunkt: die in der Planzeichnung eingetragenen Höhenpunkte       nebst zugehörigen Höhenangaben über NHN.

3.2 Ausnahmsweise kann die Höhe baulicher Anlagen durch technische Aufbauten und Werbeanlagen um bis zu 5 m auf höchstens 20 % der Gebäudegrundfläche überschritten werden.