Planungsdokumente: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Dörphof für das Gebiet "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher und Blockheizkraftwerk am Kindergarten" (für zwei Teilgebiete)

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan 2021

Die Gemeinde Dörphof wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) als Gemeinde im ländlichen Raum dargestellt. Dörphof ist in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Westlich der Planbereiche verläuft die Bundesstraße B 203.

1.4.2 Regionalplan 2001

Der Regionalplan für den Planungsraum III (2001) stellt die Gemeinde entlang einer Bundesstraße dar. Östlich der Ortslage befindet sich ein Ordnungsraum für Tourismus und Erholung und ein Vorranggebiet für Naturschutz sowie am Schwansener See und der Küste ein Naturschutzgebiet. Der Planbereich 1 befindet sich in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz.

Gem. Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum II (2023) wird die Gemeinde in einem Entwicklungsgebiet für Tourismus und Erholung dargestellt. Östlich befindet sich ein Vorranggebiet für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich. Der Planbereich 1 befindet sich außerhalb des Vorranggebietes für den Grundwasserschutz.

Westlich der Plangebiete verläuft die Bundesstraße B 203.

Gem. der Teilfortschreibung des Regionalplanes Sachthema Windenergie an Land für den neuen Planungsraum II (2020) befindet sich das nächstgelegene Vorranggebiet für Windenergieanlagen in einer Entfernung von ca. 750 m westlich des Teilbereiches 2 und ca. 1 km südlich des Teilbereiches 1.

1.4.3 Landschaftsrahmenplan 2020

Die Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II (2020) stellt beide Teilbereiche im Naturpark Schlei dar.

In den Karten 1 und 3 sind für die Plangeltungsbereiche oder angrenzende Flächen keine besonderen Darstellungen enthalten.