Planungsdokumente: 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

Begründung

3.1 Art der baulichen Nutzung

3.1.1 Wohnbauflächen

Eine Teilfläche der für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Bereiche wird als Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt. Innerhalb dieses Bereiches sind Geschosswohnungsbauten für allgemeinen und sozialgebundenen Wohnraum vorgesehen. Die geplanten Gebäude sollen 3 bis 4 Vollgeschosse sowie ein aufgesetztes Staffelgeschoss aufweisen.

Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Schleswig sollen mindestens 10 % der entstehenden Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Hierzu wird eine entsprechende Klausel mit in den abzuschließenden Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Schleswig und den Vorhabenträgern aufgenommen.

Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind nach aktuellem Planungsstand ca. 130 Wohnungen mit Größen zwischen 40 m² und 90 m² vorgesehen.

Innerhalb der Wohnbaufläche sollen keine Ferienwohnungen errichtet werden. Im schleinahen Bereich strebt die Stadt Schleswig innerhalb der Wohnbauflächen eine klare Trennung von Ferienwohnen auf der einen und Dauerwohnen auf der anderen Seite an.

3.1.2 Gemischte Bauflächen

Im Norden des Plangebietes, im Bereich der ehemaligen Panzerhallen sowie nordwestlich des Veranstaltungszentrums plant die Stadt Schleswig eine gemischte Nutzung aus allgemeinem und sozialgebundenen Wohnraum, der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen bzw. gesundheitlichen Einrichtungen. Insofern wird für diese Bereiche eine Ausweisung als Gemischte Bauflächen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO angestrebt.

Innerhalb der Mischgebiete sind nach aktuellem Planungsstand neben den sonstigen Nutzungen ca. 125 Wohnungen mit Größen zwischen 40 m² und 90 m² vorgesehen.

Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Schleswig sollen mindestens 10 % der entstehenden Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Hierzu wird eine entsprechende Klausel mit in den abzuschließenden Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Schleswig und den Vorhabenträgern aufgenommen.