Planungsdokumente: 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig
Begründung
3.1.3.1 SO Kultur
Im Zentralbereich wird ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Kultur' (SO 1.1) gemäß § 11 Abs. 2 BauGB dargestellt. Innerhalb dieses Bereiches soll zukünftig ein multifunktionales kulturelles Veranstaltungszentrum betrieben werden, in dem auch das Schleswig-Holsteinische Landestheater eine neue Spielstätte in Schleswig finden soll.
Das Kulturhaus wird eine kulturelle Infrastruktur – ein Theater mit ausreichend hohem Bühnenturm und Orchestergraben – bieten, die dem schleswig-holsteinischen Landestheater nicht nur einen adäquaten Rahmen wieder geben wird, sondern damit auch wieder großes Musiktheater ermöglicht. Der Zuschauerraum des Theaters soll bis zu 600 Gästen Platz bieten.
Es soll gewährleistet werden, dass den Interessen der Stadt Schleswig und der Kultur für alle Disziplinen vollumfänglich nachgekommen werden kann.
- Sprechtheater oder Schauspiel (Tragödie, Komödie)
- Musiktheater (Oper, Operette, Musical)
- Tanztheater oder Ballett.
- Sinfoniekonzert
- LTSH - Kinder- und Jugendtheater (Kooperation mit der Domschule in Schleswig)
- LTSH - Puppentheater
- Chorveranstaltungen - wie das Schlei-Hearing -
- Rockkonzert
- Unterhaltung bzw. Varieté
- gesellschaftliche Feste und Bälle wie die der Gilden oder z.B. der Holmer Beliebung Tagungen, - Veranstaltungen von Fachverbänden
- Seminare
- Fachvorträge ggf. Filmvorführungen
Im Südflügel des Gebäudekomplexes wird ein Restaurant mit Großküche für Gäste und Besucher (120 Innenplätze + 100 Außenplätze) einschließlich einer Kleinkunstbühne Platz finden.
Am Haupteingang auf der Westseite wird ein Vorplatz angelegt, der das offene Foyer des Kulturhauses bildet. Seitlich Richtung Norden am Vorplatz werden in unmittelbarer Nähe zum Eingang, die Behinderten- und Fahrradstellplätze in neu gestaltete Bauminseln bzw. auf dem Platz integriert.
An der parallel zum Kulturhaus verlaufenden neuen Planstraße werden auch die Busparkplätze nachgewiesen. Die Anlieferung der Bühne und des Restaurants erfolgt von der Ostseite. Über eine Zufahrt von der neuen Planstraße kann die Anlieferung auf Bühnenniveau gewährleistet werden.
Auf der Südseite des Theaters werden Gartenterrassen angelegt, die Raum für Außengastronomie bieten und gleichzeitig vor und nach den Aufführungen anregen, den Blick über das Wasser schweifen zu lassen. Auf der Ostseite des Theaters werden Kfz-Stellplätze (aktuell 67 Plätze) nachgewiesen. Die vorhandene Stellplatzfläche wird hierzu an gleicher Stelle erweitert und durch Baumpflanzungen gestalterisch in die Parkanlage integriert. Die zentrale Lage der Stellplätze ermöglicht kurze Wege zum Theater. Zusätzliche Stellplätze werden in dem neuen Parkhaus zur Verfügung gestellt.
3.1.3.2 SO Parkhaus
Das Sonstige Sondergebiet (gem. § 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung 'Parkhaus' (SO 1.2) dient der Errichtung eines Parkhauses für die Anwohner und Nutzer der vielfältigen Angebote des neuen Stadtteiles. Geplant ist ein offenes sog. Split-Level-Parkhaus mit 10 Parkebenen, das Platz für ca. 450 Pkw bieten wird. Bei diesem Parksystem werden nebeneinander liegende Parkhausebenen jeweils um eine halbe Geschosshöhe versetzt.