2.5. Bestehendes Planrecht - Aufzuhebende Bebauungspläne
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Bad Oldesloe überplant eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 sowie des Bebauungsplanes Nr. 55 der Stadt Bad Oldesloe. Für die betreffenden Flächen erfolgt im Zuge des Aufstellungsverfahrens eine entsprechende Teilaufhebung.
Eine entsprechende Übersicht wird der Begründung als Anlage beigefügt.
Abbildung 6: Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 9 Stadt Bad Oldesloe, Quelle: Stadt Bad Oldesloe | Der Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Bad Oldesloe setzt im Bereich des künftigen reinen Wohngebietes ein Baugeschäft mit gewerblichen Gebäuden in ein- und zweigeschossiger Bauweise sowie Garagen innerhalb des Plangebietes fest. |
Abbildung 7: Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 55 der Stadt Bad Oldesloe, Quelle; Stadt Bad Oldesloe | Der Bebauungsplan Nr. 55 setzt östlich der Stiftgasse, im Bereich der künftigen Tiefgaragenzufahrt Baum- und Strauchgruppen auf einer öffentlichen Grünfläche „Parkanlage“ zum Erhalt fest. |
Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens und somit zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums in der Stadt Bad Oldesloe ist eine Inanspruchnahme der bereits planungsrechtlich überplanten Teilflächen erforderlich.
Die Flächen der bestehenden Bebauungspläne, welche nicht durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Bad Oldesloe überplant werden, bleiben mit ihren Festsetzungen unverändert wirksam.