Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung
Begründung
3.1. Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 für das Gebiet „rückwärtig des Berliner Ringes Nr. 29-37 (ungerade Nummern) und Lübecker Straße Nr. 35-43 (ungerade Nummern) und südwestlich der Straße Krahnkoppel einschließlich der Straße Stiftsgasse“ der Stadt Bad Oldesloe hat eine Größe von etwa 0,7 ha.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
• im Norden durch die Flächen des Kinder- und Jugendhauses St. Josef,
• im Süden durch die bestehende Wohnbebauung entlang der Straße Berliner Ring und Lübecker Straße,
• im Westen durch die Wegeverbindung der Stiftsgasse,
• im Osten durch die Freiflächen der Krahnkoppel.
Der genaue Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 kann der Planzeichnung (Teil A) im Maßstab 1:500 entnommen werden.
Die Lage im Raum ist im Übersichtsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verzeichnet.
3.2. Städteräumliche Einbindung
Die Fläche des Vorhabengebietes liegt rückwärtig der bestehenden Wohnbebauung entlang der Straße Berliner Ring. Eine Zugänglichkeit ist gegenwärtig über eine Toröffnung im Bereich des Wohnhauses Berliner Straße Hausnummer 39 gegeben. Durch die Lage im Bereich der Berliner Straße ergibt sich für die Flächen des Plangebietes eine unmittelbare Nähe zum zentralen Bereich der Stadt Bad Oldesloe. Die gut ausgebaute Infrastruktur im Umfeld des Plangebietes ermöglicht einen optimalen Anschluss an die regionale sowie überregionale Infrastruktur sowohl in Form des motorisierten Individualverkehrs sowie des öffentlichen Personenverkehrs (Bus und Bahn).