3.9. Schall
Südlich des Plangebietes verläuft die Bundesstraße 75 „Lübecker Straße“. Der Geltungsbereich wird durch die südlich gelegene mehrstöckige Riegelbebauung von der Straße abgeschirmt. Westlich des Plangebietes befindet sich ein Autohändler. Das Plangebiet wird von diesem jedoch im Wesentlichen durch einen Wohnblock getrennt.
Es wird davon ausgegangen, dass grenzwertüberschreitende Lärm- und Schadstoffimmissionen aus angrenzenden Nutzungen und Straßen aufgrund der abschirmenden Wirkung der umgebenden Bestandsbebauung nicht zu erwarten sind.