Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.9. Schall

Südlich des Plangebietes verläuft die Bundesstraße 75 „Lübecker Straße“. Der Geltungsbereich wird durch die südlich gelegene mehrstöckige Riegelbebauung von der Straße abgeschirmt. Westlich des Plangebietes befindet sich ein Autohändler. Das Plangebiet wird von diesem jedoch im Wesentlichen durch einen Wohnblock getrennt.

Es wird davon ausgegangen, dass grenzwertüberschreitende Lärm- und Schadstoffimmissionen aus angrenzenden Nutzungen und Straßen aufgrund der abschirmenden Wirkung der umgebenden Bestandsbebauung nicht zu erwarten sind.

3.10. Störfallbetriebsbereiche

In Bad Oldesloe gibt es zurzeit nur eine Anlage, die unter die Regelungen der Störfallverordnung (12. BImSchV) fällt. Die Biogasanlage BBE Blumendorf Bio-Energie GmbH & Co. KG liegt im Westen des Stadtgebietes. Der Achtungsabstand der Arbeitshilfe (KAS-32) der Kommission für Anlagensicherheit beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit beträgt 250 m.

Damit ergibt sich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Bad Oldesloe keine erhöhte Gefahrenlage gem. Störfallverordnung.

3.11. Altlasten

Das Flurstück 10/2 der Flur 12 in der Gemarkung Oldesloe ist als altlastenverdächtige Fläche im Kataster des Kreises Stormarn eingetragen.

Die Erfassung/Bewertung erfolgte auf Grund der nachgewiesenen Nutzung als Zimmerei/Tischlerei in den Jahren 1945 – 1983. Danach ist eine Wiedernutzung als Zimmerei/Tischlerei nicht ausgeschlossen. Untersuchungen (historische Erkundung oder orientierende Untersuchung) wurden auf dem Grundstück bislang nicht durchgeführt. Um gemäß dem Altlastenerlass vom 06.12.2010 gesundes Wohnen und Arbeiten sicherzustellen, muss vor Durchführung jeglicher Baumaßnahmen durch einen Sachverständigen nach § 18 BBodSchV ein Gutachten zur Gefährdungsabschätzung erstellt werden. Dieses ist im Vorwege mit der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Stormarn abzustimmen.

Eine entsprechende Untersuchung wird im Zuge des Bauleitplanverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Bad Oldesloe durch das Büro LANDPLUS GmbH, Lübeck erstellt. Das vollständige Gutachten wird den Unterlagen des Bebauungsplanes im Zuge des weiteren Verfahrens als Anlage beigefügt.