5.5 Landschaftsplan
Der Plangeltungsbereich liegt innerhalb der im Landschaftsplan von 1998 dargestellten Grenze der Siedlungsentwicklung. Weiterführende planerische Darstellungen liegen nicht vor.
Der Geltungsbereich des zukünftigen B-Plans 4.11 liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.