Planungsdokumente: 9. F-Plan Änderung der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.1.2.3. Amphibien

„Für die Gruppe der Amphibien liegen im Artkataster des Landes keine Hinweise auf Artvorkommen im Plangebiet vor. Im Gegensatz zu sich südlich anschließenden und westlich der Bahnlinie gelegenen Flächenkomplexe weist das Plangebiet auch keine als Laichhabitat geeignete Gewässer auf. Der im südlichen Plangebiet verlaufende Graben weist infolge fehlender kontinuierlicher Wasserführung keine Habitateignung als Laichgewässer auf. Die intensiv bewirtschafteten Nutzflächen im Plangebiet zeigen ebenfalls keine Habitateignung als Sommerlebensraum für Amphibien auf“.

8.1.2.4. Reptilien

„Der einzige Reptiliennachweis im Plangebiet umfasst ein Altvorkommen der Blindschleiche aus dem Jahr 1975 an der Bahnlinie. Weitere Nachweise beziehen sich auf Blindschleiche, Waldeidechse und Ringelnatter aus 2005 aus einem ehemaligen Abbaukomplex mit Gewässer, Gehölzen und Ruderalfluren, der in etwa 300 m südlich des Plangebietes liegt. Ein aktuelles Vorkommen der Arten ist hier nicht auszuschließen. Ein gelegentliches Auftreten inner- halb des Plangebietes ist allenfalls für Sonderstandorte (Graben, trockene Böschungen, an- grenzende Sumpfflächen) anzunehmen“.

8.1.2.5. Fledermäuse

Für die Gruppe der Fledermäuse ist anzunehmen, dass insbesondere die Waldrandbereiche als Jagdhabitate und Flugrouten von Arten wie Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus, Zwergfledermaus, Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Wasserfledermaus und Rauhautfledermaus genutzt werden. Diese Arten nutzen auch lineare Strukturen wie Knicks als Flug- routen zwischen Quartieren und Jagdhabitaten.

Quartiervorkommen in Altbäumen sind für baumbewohnende Arten wie Zwerg- und Mückenfledermaus, Braunes Langohr und Wasserfledermaus innerhalb der an das Plangebiet angrenzenden Waldbestände nicht auszuschließen. Als Ergebnis der Höhlenbaumkartierung lässt sich festhalten, dass die wenigen alten Eichen innerhalb des Plangebietes hingegen keine als Quartier geeignete Höhlen oder Spalten aufweisen.

Nach Auswertung der Daten, muss eine Konfliktanalyse der spezifischen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG im Rahmen des vorliegenden Fachbeitrags unter den europäisch geschützten Arten ausschließlich für Brutvogelarten zu betrachten sind.