II.1 Schutz der Gehölze (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB i.V.m. § 8 a Abs. 1 BNatSchG)
Der in der Planzeichnung zum Erhalt festgesetzte Baum ist auf Dauer zu erhalten. Bei Abgang des Gehölzes ist gem. Baumschutzsatzung der Stadt Reinfeld (Holstein) Ersatz im Plangebiet zu leisten.