Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet "Zur Heide" der Gemeinde Rieseby
Begründung
1 Einleitung
Für das Scopingverfahren gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt. Bezüglich der Beschreibung der Planung wird auf das Kapitel 2 im Teil 1 - Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.
2 Räumliche Ausgangssituation
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 liegt südlich des Baugebietes "Südlich Heidegarten" sowie südlich der Wohnbebauung an der Feldstraße, zu beiden Seiten des Sönderbyer Weges im Südwesten der Ortslage Rieseby. Er umfasst die Flurstücke 81, 85, 86, 117, 118,141, 142 und 143 sowie Teile der Flurstücke 31/5 und 87 der Flur 1, Gemarkung Sönderbyhof der Gemeinde Rieseby.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch das Baugebiet 'Südlich Heidegarten' (die Baugrundstücke der Straßen ‚Mühlenwiese‘ und ‚Zur Heide‘),
- im Nordosten durch die Bebauung der Feldstraße,
- im Osten und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und
- im Westen durch eine Waldfläche.
Das Gelände im westlichen Planbereich ist bewegt und steigt von Höhen um 21 m über NHN an der westlichen Planbereichsgrenze in Richtung Osten bis auf ca. 30 m über NHN an. Im zentralen Planbereich wird die Geländeneigung flacher, hier befindet sich eine Kuppe mit einer Höhe von ca. 30,7 m über NHN, von der aus das Gelände in Richtung des Sönderbyer Weges wieder leicht auf Höhen um 26 m über NHN abfällt.
Östlich des Sönderbyer Weges fällt das Gelände weiterhin leicht ab auf Höhen um 24 m über NHN an der östlichen Planbereichsgrenze.