Es ist vorgesehen, innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung neben der Bestandsaufnahme und der Bewertung zu den einzelnen Schutzgütern folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines neuen Wohngebietes am südwestlichen Rand der Ortschaft Rieseby vor. Angrenzend befinden sich private Wohngrundstücke sowie landwirtschaftliche Nutzflächen. Immissionen mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind im Zusammenhang mit der Planung nicht zu erwarten.
Im Rahmen des Scopings wird das für den technischen Umweltschutz zuständige LfU beteiligt und um Hinweise bezüglich des Immissionsschutzes gebeten.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Innerhalb des Umweltberichtes wird eine Potentialabschätzung zu möglichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren im Planbereich im Zusammenhang mit der vorhandenen und der geplanten Nutzung erarbeitet. Neben den Regelungen des BNatSchG ist hierbei der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH), Stand 2016) maßgeblich. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens erfordern.
Die aktuellen LANIS-Daten des LfU werden abgefragt. Die im Rahmen des B-Planes Nr. 26 abgefragten LANIS-Daten (Stand Januar 2022) enthalten keine Hinweise auf planungsrelevante Arten innerhalb des Plangebietes. Gewässer, die als Amphibienlebensraum geeignet sind, sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. Der vorhandene Graben im Westen ist aufgrund seiner steilen Böschungen als Lebensraum ungeeignet. Er wird zudem im Rahmen der Planung erhalten. Der Graben im Osten ist verlandet und aufgrund seiner temporären Wasserführung ebenfalls ungeeignet. Das Umfeld von Rieseby gilt als bekanntes Laubfroschverbreitungsgebiet. Dies wird in der Potentialabschätzung im Rahmen des Umweltberichtes berücksichtigt.
Einer besonderen Betrachtung unterliegen die Knicks im Plangebiet. Der Knick im Süden wird erhalten. Entlang des Knicks wird ein 3,0 m breiter privater Grünstreifen ‚Schutzgrün‘ festgesetzt, der frei von jeglicher Bebauung zu halten ist. Der durch das Plangebiet verlaufende Ausgleichsknick soll aufgrund der zentralen Lage gerodet werden. Die Knickrodung wird im Verhältnis 1 : 2 ausgeglichen.
Westlich angrenzend an das Plangebiet ist eine Waldfläche vorhanden. Der nach § 24 LWaldG notwendige Waldabstand von 30 m wird mit der Bebauung eingehalten. Die im Waldabstand gelegenen Grundstücksteile werden als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung ‚Hausgarten‘ festgesetzt. Der Waldabstand wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.
Schutzgut Fläche
Bezüglich dieses Schutzgutes werden die Neuinanspruchnahme von Flächen, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Flächen sowie die Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs dargestellt.
Schutzgut Boden
Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Der Untergrund besteht vor allem aus glazifluviatilen Schmelzwassersanden, die sich nach dem Abschmelzen der Gletscher in weiten Teilen Schwansens abgelagert haben. Westlich tangiert das Plangebiet das Geotop Os von Rieseby (Os 003). Oser sind wallartige Geländeerhebungen aus Sand und Kies, die sich aus Schmelzwassersedimenten der letzten Eiszeit entwickelt haben. Innerhalb des Plangebietes sind keine charakteristischen Ausprägungen des Os erkennbar.
Das Plangebiet weist als Bodentyp entsprechend der Bodenkarte (Maßstab
1 : 50.000) hauptsächlich eine Braunerde aus weichselzeitlichem Sand auf. Im Osten ist Pseudogley-Kolluvisol vertreten. Die Bodentypen sind in der Landschaft Schwansen weit verbreitet und nicht als seltener Boden einzuordnen. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden hoch und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben.
Die Auswirkungen auf den Boden durch das Vorhaben werden innerhalb des Planbereichs ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei gelten der Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Natur und Umwelt vom 09.12.2013 - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht - und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 bis 16 BNatSchG) als Grundlagen. Die überplante Fläche hat eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz, weswegen die Eingriffe durch Bodenversiegelungen entsprechend des Runderlasses im Verhältnis 1 : 0,5 auszugleichen sind.
Schutzgut Wasser
Innerhalb des Plangebietes sind keine naturnahen Oberflächengewässer vorhanden. Im westlichen Plangebiet verläuft entlang des außerhalb gelegenen Waldes ein Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Koseler Au (Graben IIc). Dieser dient der Entwässerung des nördlich gelegenen Wohngebietes. Der Graben befindet sich innerhalb des Waldabstandsstreifens, sodass ein ausreichender Abstand mit der geplanten Bebauung zum Verbandsgewässer eingehalten wird. Weitere Verbandsgewässer sind im Bereich des Plangebietes aktuell nicht bekannt.
Der gemeinsame Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 10.10.2019 wird bei der Planung berücksichtigt. Durch die Planung werden bislang unversiegelte Flächen großflächig überbaut, wodurch Veränderungen des Oberflächenabflusses und der Verdunstung verursacht werden. Ein Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser wird durch ein Fachbüro erarbeitet. Es ist vorgesehen, das auf den Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser zu versickern. Das Wasser, welches auf den neu angelegten Verkehrsflächen anfällt, wird aufgrund des bewegten Geländes in zwei Regenrückhaltebecken abgeleitet. Die Rückhaltebecken sind am nordwestlichen bzw. südöstlichen Rand des Plangebietes bereits angelegt.
Die Starkregengefahrenkarte zeigt für die östliche Grenze des Plangebietes potenzielle Überflutungsbereiche an. Das Gefahrenpotenzial wird im weiteren Verfahren berücksichtigt (z. B. durch Lage außerhalb von Baugrenzen, durch festgesetzte Höhenbeschränkungen des Erdgeschossfußbodens oder durch Ableitungen).
Schutzgut Klima/Luft
Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der im Nahbereich der Ostsee häufig vorkommenden Winde auch am Rand der Gemeinde Rieseby nicht zu erwarten.
Schutzgut Landschaft
Der Planbereich befindet sich außerhalb von Landschaftsschutzgebieten.
Die möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes werden beschrieben und bewertet. Durch die Ausweisung neuer Wohngrundstücke wird der Rand der bebauten Ortschaft Rieseby deutlich in Richtung Südwesten verschoben. Das Plangebiet ist bislang kaum in die Landschaft eingebunden und insbesondere im zentralen Planbereich aufgrund der Lage auf einer Anhöhe deutlich einsehbar. Mit der Planung soll die Bebauung durch den B-Plan 26 abgerundet werden. Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes werden ergriffen.
Die Erholungsnutzung für den Menschen wird für den Planbereich und die angrenzenden Flächen dargestellt und bewertet. Das Plangebiet weist aufgrund der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung keine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung auf.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Kulturgüter sind im Planbereich derzeit nicht bekannt. Das Plangebiet liegt jedoch vollständig innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Im Jahr 2023 wurden auf der nördlich gelegenen Fläche (B-Plan 26) archäologische Voruntersuchungen durchgeführt. Diese blieben ohne Nachweis von relevanten archäologischen Befunden.
Für den Planbereich des B-Planes 28 werden aktuell Voruntersuchungen mit dem archäologischen Landesamt abgestimmt. Eine allgemeine Zustimmung zu dieser Fläche nach Abschluss der Voruntersuchungen liegt bereits vor.
Bezüglich möglicher Kulturgüter (z.B. Bodendenkmale, Kulturdenkmale) wird eine Information durch die Denkmalschutzbehörden erbeten. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.
Zudem werden in den Umweltbericht auch Aussagen zu folgenden Aspekten aufgenommen:
- Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen
- Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
- Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
- Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Rieseby am …………….. gebilligt.
Rieseby, __.__.____ _________________________________
Die Bürgermeisterin