Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "Louisenlund - westlich der Hauptallee" der Gemeinde Güby

Begründung

3.8 Umweltbericht

Die Stiftung Louisenlund plant im Rahmen einer Neustrukturierung des Schulangebots die Errichtung neuer Wohngebäude an der Straße 'Schlagtor'. Die Gemeinde Güby stellt zu diesem Zweck den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 5 „Louisenlund - westlich der Hauptallee“ auf.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt und deren Ergebnisse in einem Umweltbericht (siehe Teil II der Begründung) dokumentiert.

3.9 Natur und Landschaft

Das Plangebiet liegt in einem hinsichtlich Natur und Landschaft, Denkmalschutz und Erholungsqualität besonders schützenswerten Raum. Insbesondere das FFH-Gebiet besitzt eine übergeordnete Bedeutung. Zusätzlich ist im Zuge der gemeindlichen Entwicklung in weiten Bereichen den Vorgaben und Zielen eines Landschaftsschutzgebiets, eines Naturparks, des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems, eines Gartendenkmals und der Funktion als Erholungsraum besondere Bedeutung beizumessen.

3.10 Artenschutz

Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange wird vom Dipl.-Geograph Stolle aus Kiel ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt, dessen Ergebnisse im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt werden.