Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 9 "Baugebiet Borgwedeler Weg" der Gemeinde Güby

Textliche Festsetzungen

10 SONSTIGE HINWEISE

Ordnungswidrigkeit

Nach § 84 Abs. 1 LBO handelt ordnungswidrig, wer gegen die gestalterischen Festsetzungen 8.1 bis 8.5 zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 84 Abs. 3 LBO mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die im Text (Teil B) angesprochenen DIN-Vorschriften können bei der Stelle, bei der dieser Bebauungsplan eingesehen werden kann, ebenfalls eingesehen werden.

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Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

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