Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 9 "Baugebiet Borgwedeler Weg" der Gemeinde Güby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer liegen im Planbereich nicht vor. Außerhalb der nördlichen Plangebietsgrenze verläuft das verrohrte Verbandsgewässer "X" des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der lehmigen Böden insgesamt als gering zu bewerten. Konkrete Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet jedoch nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Aufgrund der Bodengegebenheiten wäre weiterhin mit einer geringen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen. Voraussichtlich würden Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Rahmen der konventionellen landwirtschaftlichen Nutzung verwendet, die die Qualität des Grundwassers beeinflussen.

Auswirkung der Planung

Das verrohrte Verbandsgewässer "X“ verläuft mit ausreichendem Abstand von der Plangebietsgrenze, sodass der gemäß Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby einzuhaltende Schutzstreifen von 6 m nicht in das Plangebiet hineinreicht. Eine Berücksichtigung erfolgt aus diesem Grund nicht.

Durch die geplante bauliche Nutzung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es zu einer Änderung des Wasserhaushaltes, da Teile der Fläche versiegelt werden. Im Rahmen des Planverfahrens wurde vom Ing.-Büro Meyer aus Eckernförde eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 (Stand: 08.10.2024) durchgeführt. Der Bewertung ist zu entnehmen, dass der Wasserhaushalt aufgrund der Änderung des Abflusses extrem geschädigt wird und der anstehende Baugrund eine Versickerung großer Einzugsgebiete nicht zulässt.

Es wurde vom Ing.-Büro Meyer ein Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser entsprechend des Erlasses A-RW 1 erstellt. Es ist vorgesehen, das auf der längs- sowie quergeneigten, gepflasterten öffentlichen Erschließungsstraße anfallende Niederschlagswasser einer seitlich angeordneten Entwässerungsrinne mit Regeneinläufen zuzuführen. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser wird ebenfalls dem RW-Sammler zugeführt und in einen vorhandenen Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby eingeleitet. Da aufgrund der vorhandenen Auslastung des Verbandsvorfluters eine Einleitmengenbegrenzung in das bestehende Netz von 5 l/s zu berücksichtigen ist, erfolgt eine Rückhaltung des Niederschlagwassers in einem Regenrückhaltebecken. Das Regenrückhaltebecken befindet sich im nördlichen Plangebiet und wurde ausreichend groß bemessen.

Aufgrund des Aufenthalts des Regenwassers im Regenrückhaltebecken bei Niederschlag entsteht eine erhöhte Verdunstungswirkung.

Im B-Plangebiet Nr. 9 wird grundsätzlich versucht, umsichtig und umweltfreundlich mit dem Wasserhaushalt umzugehen und die Wasserhaushaltsbilanz so günstig wie möglich zu gestalten. Zu den hierfür getroffenen Maßnahmen zählen:

  • Gründächer werden gemäß B-Plan erlaubt. Bei Nebenanlagen mit einem Rauminhalt über 30 m³ sind Gründächer vorgeschrieben.
  • Der Versiegelungsgrad innerhalb des B-Planes wird niedrig gehalten (wird deutlich durch die Grundflächenzahlen von 0,30).
  • Stellplätze und Zufahrten sind mit wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen.
  • Zusätzliche Baum- und Strauchpflanzungen sind im Plangebiet vorgesehen.

Aufgrund der bindigen Böden ist eine Versickerung im gesamten Plangebiet nicht möglich.

Die Knicks werden als Grünstrukturen weitestgehend erhalten, sodass ihre Vegetation weiterhin positive Auswirkungen auf die Verdunstungsrate haben wird. Zusätzlich ist zur Durchgrünung und Förderung der Verdunstungsrate die Anlage eines bepflanzten Walls an der nordwestlichen Planbereichsgrenze vorgesehen.

Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.

Die Berechnungen gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein (A-RW 1) für das Bebauungsgebiet in Güby ergeben einen extrem geschädigten Wasserhaushalt, was auf die Abflusserhöhung zurückzuführen ist. Die Ableitung ist technisch nötig, da keine Versickerungsanlagen auf den Grundstücken möglich sind. Durch die Rückhaltung und gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in einem offenen Regenrückhaltebecken werden schädliche Abflussspitzen verhindert, wodurch die Auswirkungen auf Oberflächengewässer als unerheblich nachteilig zu beurteilen sind.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser durch die vorgesehenen Versiegelungen können aufgrund der bereits im Bestand eingeschränkten Sickerleistung als unerheblich nachteilig eingestuft werden.

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Güby herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur der Jahre 1991 - 2020 in der Region (Station Schleswig-Jagel) lag bei ca. 9,1 °C. Der jährliche Niederschlag lag im Mittel der Jahre 1991 – 2020 an der nächstgelegenen DWD Station Schleswig-Dannewerk bei ca. 844 mm/Jahr (DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten.

Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Umnutzung der Planung würde die Fläche weiterhin als Grünland landwirtschaftlich genutzt werden. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas würden nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten Flächen. Vor diesem Hintergrund wird der Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Das Grünland entfällt als Vegetationsfläche. Mit dem neu entstehende Siedlungsgrün werden jedoch neue Grünstrukturen innerhalb des Plangebietes entwickelt, die ebenfalls mit positiven Auswirkungen auf das Kleinklima einhergehen können. Nicht überbaute Grundstücksflächen - mit Ausnahme von Stellplätzen, Wegen und Zufahrten - sind gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Landesbauordnung als Grünflächen anzulegen. Sogenannte Schottergärten sind damit nicht zulässig. Dies wirkt sich u.a. auch positiv auf die Luftqualität und das Kleinklima aus.

Die Knicks werden als Grünstrukturen weitgehend erhalten. Ihr Bewuchs fördert weiterhin die Verdunstungsrate sowie Luftqualität und Kleinklima. Zusätzlich ist die Bepflanzung eines Walls vorgesehen.

Als Beitrag zum Klimaschutz wird für das Plangebiet festgesetzt, dass Nebenanlagen ab einem umbauten Raum von mehr als 30 m³ mit einem Gründach versehen werden müssen. Weiterhin ist die Anbringung von Solar- und Photovoltaikmodulen im gesamten Plangebiet zulässig.

Im Zusammenhang mit der neu entstehenden Bebauung werden sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der Größe der Maßnahme jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Aufgrund der relativ geringen Vorbelastung des Plangebietes und der regulierenden Wirkung des im Nahbereich der Schlei häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luftaustauschs werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima/Luft eingestuft.

Aufgrund der geringen Vorbelastung und der regelmäßigen Windbewegungen im Nahbereich der Schlei sind die Auswirkungen der Planung mit einer geringen Erheblichkeit für das Schutzgut Klima/Luft zu bewerten. Der weitestgehende Erhalt von Knickstrukturen wirkt sich positiv auf Luftqualität und Kleinklima aus. Spezielle Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild der Gemeinde Güby ist durch ein stark kuppiertes Gelände und wechselnde Biotopstrukturen geprägt. Im nordöstlichen Gemeindegebiet dominieren weitgehend zusammenhängende Waldflächen sowie die Schlei das Landschaftsbild. Vereinzelt sind Grünlandflächen eingestreut. Das übrige Gemeindegebiet ist landwirtschaftlich als Acker bzw. Grünland genutzt. Überwiegend gehölz- und strukturreiche Knicks sorgen für eine Unterteilung der Agrarlandschaft. Für eine Zerschneidung der Landschaft sorgt die B 76, die das nördliche Gemeindegebiet quert. Eine weitere Vorbelastung besteht durch einen Sendemast, der sich im Nahbereich der Bundesstraße und der Ortschaft Güby befindet und eine gewisse Fernwirkung aufweist.

Die Ortschaft Güby liegt unmittelbar nördlich der B 76 und ist dörflich geprägt. Ehemalige Hofstellen wechseln sich vornehmlich mit Einzelhausbebauung unterschiedlichen Alters ab. Die Ortschaft hat sich bandartig entlang mehrerer Straßen entwickelt und weist keinen geschlossenen Siedlungscharakter auf.

Der Planbereich selbst ist durch die vorhandenen Knickstrukturen bislang kaum einsehbar und gut eingebunden. Eine Einsehbarkeit besteht derzeit nur aus nordwestlicher Richtung.

Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Hüttener Vorland“ (Verordnung vom 08.06.2000) verläuft ca. 340 m südöstlich.

Der Planbereich selbst hat für die Erholung im Gemeindegebiet aufgrund der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung keine Bedeutung. Unmittelbar nördlich und westlich angrenzend befindet sich der Golfplatz Güby. Wander- oder Radwege mit besonderer Bedeutung verlaufen nicht entlang des Plangebietes.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Umnutzung der Planung würden die Plangebietsflächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Die Knicks würden erhalten und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gepflegt. Das Landschaftsbild bliebe unverändert.

Auswirkungen der Planung

Die geplante Baumaßnahme wird eine Veränderung des Landschaftsbildes im Südwesten der Ortschaft Güby verursachen und den Rand des dicht besiedelten Ortsteils weiter in die offene Landschaft verschieben. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.

Zum Schutz des Landschaftsbildes werden innerhalb des Plangebietes nur eingeschossige Gebäude mit einer maximalen Firsthöhe von 9,00 m zugelassen. Damit zielt die Gemeinde auf eine harmonische Einbindung der neuen Bebauung in das vorhandene Orts- und Landschaftsbild ab. Zudem wird durch die Höhenbeschränkung die Fernwirkung der neuen Wohngebäude gemindert.

Im Nordwesten wird ein neuer Wall angelegt und bepflanzt, sodass der Planbereich künftig zu allen vier Seiten durch Eingrünungen abgegrenzt und so in sich geschlossen wird. Die neue Gehölzpflanzung ist zweireihig anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Hierbei sind Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch, Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3 - 4 triebig, 60-100 cm hoch zu verwenden. Die Knicks am Rand des Plangebietes bleiben weitgehend erhalten und die Überhälter auf den Knicks werden als zu erhaltend festgesetzt.

Durch die geplante Wohnbebauung sind Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten. Diese werden durch die Höhenbegrenzungen, die grünordnerischen Festsetzungen sowie den weitestgehenden Erhalt der vorhandenen Knicks gemindert.

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