2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe- und sonstige Sachgüter
Derzeitiger Zustand
In der Gemeinde Güby sind mehrere vorgeschichtliche Grabhügel bekannt. Diese liegen außerhalb des Plangebietes. Das Plangebiet befindet sich auch außerhalb von archäologischen Interessengebieten.
In der Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege sind für Güby das Gut Louisenlund einschließlich Park und ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude (Kreisstraße 1) als Denkmale gelistet. Beide befinden sich nicht im Nahbereich des Plangebietes.
Die vorhandenen Knicks am Rand des Grünlandes sind Bestandteil der historischen Kulturlandschaft und als Biotope durch das Landesnaturschutzgesetz geschützt.
Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Die Knicks werden als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft erhalten.
Auswirkungen der Planung
Im Zuge der Planung sind Abschnitte des Knicks am Borgwedeler Weg als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft für die Schaffung neuer Zufahrten nicht zu erhalten. Der Eingriff wird entsprechend des Biotopstatus des Knicks ausgeglichen.
Die Umsetzung der Planung hat aufgrund des Abstandes keinen Einfluss auf die bekannten Denkmale in Güby. Bei der Umsetzung der Planung wird § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten. Kompensationsmaßnahmen sind bis auf den Knickausgleich nicht notwendig.