2.1.7 Schutzgut Landschaft
Derzeitiger Zustand
Das Landschaftsbild südöstlich des Ortsteils Kosel stellt sich außerhalb der baulich genutzten Flächen als bewegtes Gelände dar, in welchem sich landwirtschaftliche Nutzflächen mit naturnahen, oftmals nährstoffarmen Biotopen abwechseln. Weiterhin sind südöstlich von Kosel Abbauflächen von Kies und Sand vorhanden. Landschaftstypische Knicks strukturieren die Landschaft und schränken weitreichende Blickbeziehungen ein. Ca. 120 m südlich des Plangebietes befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Hüttener Vorland“, weswegen der Schutz des Landschaftsbildes besonders zu berücksichtigen ist.
Der Planbereich selbst ist durch die landwirtschaftliche Nutzung, durch die nördlich angrenzende Bebauung und durch die Knicks mit ihren teilweise starken Überhältern geprägt. Das Plangebiet ist aufgrund der vorhandenen Bebauung bislang kaum von öffentlichen Wegen aus einsehbar.
Die Planbereichsfläche hat durch die bisherige landwirtschaftliche Nutzung keine Bewandtnis für die Erholungsnutzung. Wander- oder Radwege sind nicht vorhanden.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die Umnutzung der Planung würden die Plangebietsflächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Die Knicks würden erhalten und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gepflegt. Das Landschaftsbild bliebe unverändert.
Auswirkungen der Planung
Die geplante Baumaßnahme wird eine Veränderung des Landschaftsbildes südöstlich der Ortschaft Kosel verursachen und den Rand des dicht besiedelten Ortsteils weiter in die offene Landschaft verschieben. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.
Zum Schutz des Landschaftsbildes werden innerhalb des Plangebietes nur eingeschossige Gebäude mit einer maximalen Firsthöhe von 8,50 m zugelassen. Damit zielt die Gemeinde auf eine Bauweise ab, wie sie auch in der unmittelbaren Umgebung vorhanden ist. Zudem wird durch die Höhenbeschränkung die Fernwirkung der neuen Wohngebäude gemindert.
Die vorhandenen Knicks werden entwidmet aber als einbindende Grünstruktur erhalten. Durch ihren Bewuchs wird die Einsehbarkeit des Plangebietes reduziert. Zudem begrenzen sie das neue Wohngebiet in Richtung der freien Landschaft. Zur weiteren Durchgrünung werden kleinkronige Laubbäume als Straßenbäume im Bereich der neu entstehenden öffentlichen Parkplätze gepflanzt und erhalten.
Im westlichen Plangebiet wird ein neuer Fußweg entstehen, der eine fußläufige Anbindung des neuen Wohngebietes zum Ortskern (u.a. Lebensmittelladen, KiTa) schaffen soll.
Durch die geplante Wohnbebauung sind Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten. Diese werden durch die Höhenbegrenzungen, die grünordnerischen Festsetzungen sowie den Erhalt der vorhandenen Knicks gemindert.