3.5 Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Straße 'Schmiederedder' im Westen des Wohngebietes. Hierzu wird der Schmiederedder verkehrsgerecht ausgebaut. Die befestigte Straßenverkehrsfläche wird von derzeit 3,00 bis 3,50 m auf zukünftig 5,50 m verbreitert. Zudem wird die Einmündung des Schmiederedders in die Alte Landstraße verkehrsgerecht neu hergestellt.
Die neue Erschließungsstraße innerhalb des Wohngebietes wird als Ringstraße ausgebildet.
Der Straßenquerschnitt der Erschließungsstraße erhält eine Breite von insgesamt 5,50 m und soll als Mischverkehrsfläche genutzt werden.
An der Einmündung der geplanten Erschließungsstraße in den Schmiederedder sowie des Schmiederedders in die Alte Landstraße sind die erforderlichen Sichtdreiecke in der Planzeichnung dargestellt. Innerhalb der Sichtdreiecke sind Gehölze und Einfriedungen von mehr als 80 cm Höhe ab Fahrbahnoberkante unzulässig. Ausgenommen sind Einzelbäume mit einer Kronenansatzhöhe von über 2,50 m.
Entlang der Erschließungsstraße sind insgesamt 8 öffentliche Parkplätze vorgesehen, die v.a. dem Besucherverkehr dienen sollen.
Weiterhin wird in den Bebauungsplan gem. § 86 Abs. 1 Nr. 5 Landesbauordnung SH (2022) die Festsetzung aufgenommen, dass auf den Baugrundstücken je Wohneinheit mind. zwei Stellplätze herzustellen sind. Dies dient der Deckung des in einer ländlichen Gemeinde zu erwartenden Bedarfes an Stellplätzen für die Anwohner und der Verkehrssicherheit innerhalb des öffentlichen Straßenraumes.
Vom Schmiederedder wird ein neuer Fußweg nach Westen bis zum Feuerwehrgerätehaus am Schwansenweg hergestellt und über diesen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Der Fußweg dient der Anbindung des neuen Wohngebietes an das Ortszentrum und soll eine kurze und sichere Wegeverbindung zum kleinen Einkaufsmarkt und Kindergarten gewährleisten.