1.3.3 Schutzverordnungen
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des großräumigen Naturparks Schlei (§ 27 BNatSchG). Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet nicht vor. Südöstlich des Plangebietes beginnt das Landschaftsschutzgebiet „Hüttener Vorland“ (Verordnung vom 08.06.2000). Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein grenzen ebenfalls nicht an.
Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet liegt mit dem FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ südöstlich in einer Entfernung von ca. 130 m bzw. nördlich in einer Entfernung von ca. 260 m. Das EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ liegt ca. 910 m nordöstlich. Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete sind aufgrund der zu erwartenden Wirkfaktoren, der geringen Größe des Plangebietes und der Entfernung nicht zu erwarten.
Die Lage der Schutzgebiete ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Als geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gelten die Knicks am Rand des Plangebietes (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG). Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2019) enthält für das Plangebiet und die angrenzenden Flächen keine Darstellungen.