2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
Die Vermeidung von Emissionen wird im Plangebiet u.a. durch die Einhaltung der Energieeinsparverordnung nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet. Unter Berücksichtigung der Schallemissionskontingente ist nicht von erheblichen Auswirkungen durch Schallemissionen auszugehen. Weitere Emissionen sind durch die Planung nicht zu erwarten.
Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in die Kläranlage der Stadt Schleswig. Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen. Hier sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.