Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

Die Vermeidung von Emissionen wird im Plangebiet u.a. durch die Einhaltung der Energieeinsparverordnung nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet. Unter Berücksichtigung der Schallemissionskontingente ist nicht von erheblichen Auswirkungen durch Schallemissionen auszugehen. Weitere Emissionen sind durch die Planung nicht zu erwarten.

Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in die Kläranlage der Stadt Schleswig. Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen. Hier sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

2.3 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Die Gebäude werden nach dem aktuellen Stand der Technik beheizt und mit Energie versorgt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes lassen eine Anbringung von regenerativen Energiequellen zu (z.B. Solaranlagen). Beeinträchtigungen bezüglich der Umweltbelange sind hier nicht zu erwarten.

2.4 Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen

Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen abzusehen. Die südlich angrenzende Biogasanlage unterliegt den Bestimmungen der 12. BImSchV. Hinsichtlich der Störfallproblematik wurde der angemessene Sicherheitsabstand gutachterlich durch die ARU Ingenieurgesellschaft aus Lingen mit 100 m ermittelt. Der Sicherheitsabstand wurde in der Planzeichnung dargestellt und die notwendigen Maßnahmen textlich festgesetzt.

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