Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.1 Lage des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im Nordosten der Ortslage Güby zwischen der Straße 'Hof Louisenlund' und dem Golfplatz. Es umfasst im Wesentlichen das Flurstück 136/69 sowie Teile des Flurstückes 93/7 der Flur 1, Gemarkung Güby sowie Teile der Flurstücke 102 und 2 der Flur 1, Gemarkung Louisenlund. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden und Osten durch den Golfplatz,
  • im Süden durch die Straße 'Hof Louisenlund' und eine Biogasanlage und
  • im Westen durch ein Wohnhaus und den Feuerwehrstandort.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 1,58 ha.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.

1.2 Bestand

Das Plangebiet wird als Grünland intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im südwestlichen Plangebiet befindet sich eine Trafostation. Nach Norden, Osten und Süden begrenzen landschaftstypische Knicks das Grünland. Im südlichen Knick sind insgesamt drei Knicklücken vorhanden, die die Zufahrt auf die Fläche ermöglichen. Ein kleiner Bereich im Osten des Plangebietes wird von der Stiftung Louisenlund als Lagerplatz genutzt.

Das südliche Plangebiet umfasst einen Teil der Straße ‚Hof Louisenlund‘. Südlich der Straße befindet sich ein weiterer Knick.

Das Gelände ist leicht bewegt und weist Höhen zwischen 40 m üNHN und 44 m üNHN auf.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Güby hat am 22.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 beschlossen.

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