Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.6 Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Gemeinde Güby ist das Plangebiet als zukünftige Baufläche dargestellt. Zudem sind die vorhandenen Knicks gekennzeichnet. Der östliche Bereich ist als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem Golfplatz dargestellt.

1.4.7 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes (bzw. angrenzend) gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Knicks sind nach § 21 LNatSchG geschützt.
  • Ca. 400 m östlich des Plangebietes befindet sich der denkmalgeschütze Hof Louisenlund, der von einem Gartendenkmal umgeben ist.
  • Südöstlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Landschaftsschutzgebiet 'Hüttener Vorland'.
  • Flächen des FFH-Gebietes 'Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe' (DE-1423-394) befinden sich ca. 130 m südlich und ca. 260 m nördlich des Plangebietes.

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Güby aufgestellt. Dieser trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig um in dem Planbereich, auf einer Gesamtfläche von ca. 1,58 ha, eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Güby angepasste bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Die Gemeinde Güby möchte die Flächen nördlich der Biogasanlage an der Straße 'Hof Louisenlund' baulich entwickeln. Ausgangspunkt für diese Überlegungen ist die Suche der Stiftung Louisenlund nach einem geeigneten Standort für ihren Bauhof. Dieser liegt derzeit verstreut über mehrere Standorte verteilt im Bereich Louisenlund. Einige dieser Standorte sind aus denkmal- und naturschutzfachlicher Sicht kritisch zu bewerten. Dieser Umstand war bereits Gegenstand der Überlegungen im Rahmen der letzten umfassenden Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Louisenlund. Damals konnte jedoch kein geeigneter Standort für eine Verlagerung gefunden werden.

Nun besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, eine ca. 1,58 ha große Fläche nördlich der Biogasanlage an der Dorfstraße baulich zu entwickeln. Dieser Standort ist für den Bauhof der Stiftung Louisenlund optimal, da er in unmittelbarer Nähe zum Internatsgelände liegt und auf direktem Wege erreichbar ist. Die Stiftung Louisenlund benötigt jedoch nur ca. ein Drittel der zur Verfügung stehenden Fläche. Daher hat sich die Gemeinde mit den Nutzungsmöglichkeiten der verbleibenden Fläche auseinandergesetzt. Hierzu hat die Gemeinde u.a. ein Gutachten in Bezug auf die Emissionen der angrenzenden Biogasanlage erstellen lassen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im Plangebiet die Nutzungsart 'Wohnen' vor allem auf Grund der Geruchsemissionen des angrenzenden Betriebes nicht zu empfehlen ist.

Daraufhin hat die Gemeinde erste Gespräche mit örtlichen Gewerbetreibenden geführt. Dabei wurde sehr schnell deutlich, dass der konkrete Bedarf an kleineren Gewerbeflächen mit Größen zwischen 1.500 m² und 2.500 m² sehr groß ist. Das Gewerbegebiet soll schwerpunktmäßig örtlichen Handwerksbetrieben dienen, die in nicht größerem Umfang auf Schwerlastverkehr angewiesen sind.

Aus Sicht der Gemeinde Güby handelt es sich bei diesen Planungsabsichten nicht um ein klassisches Gewerbegebiet, in dem auf Vorrat Gewerbeflächen entwickelt werden sollen. Es sollen nur Entwicklungsmöglichkeiten für den konkreten Bedarf der örtlichen Handwerksbetriebe Betriebe geschaffen werden. Zudem soll, wie oben beschrieben, der Bauhof der Stiftung Louisenlund an diesem Standort ein neues Zuhause finden.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde den in Ziffer 3.7 der Fortschreibung des LEP (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach alle Gemeinden unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe sowie die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe treffen können.

Vor der Neuausweisung von Flächen sollen in den Gemeinden Altstandorte, Brachflächen und Konversionsstandorte in städtebaulich integrierter Lage genutzt werden. Es soll darauf geachtet werden, dass Flächen sparend gebaut wird, die Gewerbeflächen den Wohnbauflächen räumlich und funktional sinnvoll zugeordnet sind und dass insbesondere exponierte Standorte qualitativ hochwertig gestaltet werden.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde weiterhin den in Ziffer 3.9 der Fortschreibung des LEP (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.

Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde Güby entschieden, den Bebauungsplan Nr. 7 aufzustellen.

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