Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Güby ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ein kleiner Bereich im Osten ist als Grünfläche 'Golfplatz' dargestellt.

In der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich überwiegend als Gewerbegebiet ausgewiesen. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Die damit notwendige 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan Nr. 7 damit aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

1.4.4 Bestehende Bebauungspläne

Im Osten des Plangebietes wird auf dem Flurstück 2 der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 1 der Gemeinde Güby überplant. Das Gebiet ist gemäß der damals üblichen Drittellösung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt und wird im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens überwiegend als Fläche für die Abwasserbeseitigung festgesetzt.

Bezüglich dieses Teilbereiches werden die geltenden Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 1 durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 ersetzt.

1.4.5 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (2020) weist das Plangebiet in Karte 2 als Gebiet mit besonderer Erholungseignung aus. Unmittelbar angrenzend befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG.

Die Karten 1 und 3 enthalten für das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung keine Darstellungen.

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