3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Die Knicks werden als geschützte Biotope im Plangebiet nahezu vollständig erhalten. Die Knicks sowie ein 3,0 m breiter Streifen parallel zum Knickfuß werden innerhalb von Maßnahmenflächen festgesetzt. Die Einzäunung des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von mind. 3,0 m zum Knickfuß.
Aus dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag ergeben sich Vermeidungsmaßnahmen für Fledermäuse, Brutvögel der offenen und halboffenen Habitate und Brutvögel der Gehölze.
Fledermäuse
Es sind folgende Maßnahmen notwendig, um die ökologische Funktion der Quartiere nicht zu schädigen:
- Um das Eintreten der Verbotstatbestände der Schädigung / Tötung von Individuen gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu verhindern, dürfen Quartierbäume nicht entnommen oder geschädigt werden.
- Um die mikroklimatischen Bedingungen der vorhandenen Saumstrukturen und damit das Nahrungsangebot an Insekten in den linearen Gehölzstrukturen zu erhalten, ist ein Mindestabstand von 3 m zwischen den vorhanden linearen Gehölzen und Saumstrukturen und dem Vorhaben (Bauarbeiten ggf. mit Bauzaun und Anlagen) einzuhalten.
- Es dürfen im Rahmen von nächtlichen Bauarbeiten keine Gehölze (insbesondere potenzielle Quartierbäume) angestrahlt werden, da Fledermäuse sonst am Ein- und Ausfliegen und an der Nahrungssuche gehindert werden können.
- Sollte eine betriebsbedingte Beleuchtung während der Nachtstunden erforderlich sein, dürfen umliegende Gehölzstrukturen nicht direkt beleuchtet werden. Stattdessen muss ein fledermausfreundliches Beleuchtungskonzept umgesetzt werden. Das heißt, es muss zielgerichtet beleuchtet werden (von oben nach unten, kein Streulicht in die um gebenden Gehölze) und die Lichtstärke muss so gering wie möglich gehalten werden. Es soll bernsteinfarbenes oder warmweißes Licht verwendet werden (Farbtemperatur max. 2700 Kelvin) und die Beleuchtung muss bedarfsgerecht erfolgen (also nur dann leuchten, wenn sie benötigt wird; Bewegungsmelder). Vorhandene Dunkelkorridore sollten als Flugstraßen für Fledermäuse erhalten bleiben.
- Wenn nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass Elemente in der Dämmerung und nachts Schall im Ultraschallbereich emittieren (> 12 kHz), der bis zu den Gehölzstrukturen vordringen kann, muss ein Mindestabstand zu Gehölzstrukturen (10 m) eingehalten werden. Für potenzielle Quartierbäume gelten Abstände von 10 m zu dezentralen Solar-Wechselrichtern und 30 m zu größeren, zentralen Solar-Wechselrichtern […]. Sofern keine Quartiereignung besteht, kann der einzuhaltende Abstand auf den regulären Abstand zu Gehölzstrukturen (10 m) verringert werden. Sollten die Bäume Quartiermöglichkeiten aufweisen, darf eine Inbetriebnahme innerhalb der 30 m nur nach einem nachgewiesenen Negativbesatz erfolgen, das betroffene und ggf. entwertete Quartier ist dann auszugleichen.
Brutvögel offener und halboffener Habitate
- Zur Vermeidung von Brutaufgaben durch Störung und der Zerstörung von Gelegen müssen alle Bautätigkeiten außerhalb der Brutzeit im Zeitraum vom 16. August bis 28. (29.) Februar stattfinden.
Sofern aus belegbaren Gründen die Einhaltung von Bauzeitenregelungen nicht möglich ist, kann in Abstimmung mit der UNB unter bestimmten Vorrausetzungen von der Bauzeitenausschlussfrist abgesehen werden. Eine fachliche Begleitung durch eine ökologische Umweltbaubegleitung ist ggf. notwendig. Für die betroffenen Arten der Brutvögel offener und halboffener Habitate stellt die vorzeitige Baufeldräumung vor Beginn der Brutzeit mit anschließendem kontinuierlichem Baubetrieb hinreichend sicher, dass während der Bauzeit keine Ansiedlungen von Brutvögeln auf den Bauflächen oder in der näheren Umgebung stattfinden. Sollte dies nicht gewährleistet sein, sind Ansiedlungen von Brutvögeln vor der Brutzeit auf andere Art zu vermeiden (z. B. Vergrämungsmaßnahmen durch „Flatterbänder“).
- Durch den Betrieb der Anlage und die notwendige Mahd (oder Beweidung) besteht die Gefahr, dass Gelege oder Bruten aufgegeben oder direkt zerstört werden. Dies kann durch folgende zwei Optionen verhindert werden:
Entwicklung und Pflege einer extensiven Mähwiese:
- Entwicklung eines standortgemäßen blütenreichen Grünlands (ggf. eine Ansaat mit Regiosaatgut)
- Die Mahdzeitpunkte sind so zu wählen, dass die Aussamung der Blütenpflanzen bereits vollzogen ist und dadurch die Pflanzenvielfalt auch in den nächsten Jahren gesichert ist und sie außerhalb der Brutzeit von bodenbrütenden Vögeln liegen (01.09. - 31.10. bzw. vor 01.03. jeden Jahres).
- Das Mahdgut ist abzutransportieren, um eine Nährstoffanreicherung der Flächen zu vermeiden.
- Die Mahd soll mit einem Balkenmäher 20 cm über dem Boden und einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h erfolgen.
- Keine chemische Düngung und keine chemischen Pflanzenschutzmittel
Entwicklung und Pflege einer extensiven Schafweide:
- Die Beweidung mit Schafen kann auch in Kombination mit einer Mahdnutzung erfolgen.
- Ein ganzjähriger Besatz ist möglich. Die Beweidung ist auch als temporäre Intervallnutzung mit Wanderherden möglich.
- Die Besatzdichte ist an die Standortbedingungen und an die Vegetationsentwicklung anzupassen, sie sollte aber unterhalb von 10 Mutterschafen (1 GVE) / ha liegen. Bei einer Behirtung kann die Besatzdichte durch die Steuerung der Flächennutzung und nur temporärer Nutzung deutlich höher sein.
- Beweidungszeiträume sind an die Vegetationsentwicklung anzupassen, grundsätzlich ganzjährig möglich.
- Keine chemische Düngung und keine chemischen Pflanzenschutzmittel
Brutvögel der Gehölze
- Es ist ein Mindestabstand von 3 m zwischen Bauarbeiten und den Gehölzen einzuhalten, um die Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Brutvögel der Gehölze zu verhindern.
Schutzgut Fläche
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
Die Solarmodule werden auf in den Boden eingebrachten Rammpfosten montiert. Die tatsächliche Versiegelung im Plangebiet fällt relativ gering aus.
Der Ausgleich für die Eingriffe im Plangebiet und die Überbauung mit den Solarmodulen erfolgt innerhalb des Plangebietes.
Zur Berücksichtigung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes werden auf der Ebene des Bebauungsplanes konkrete Anforderungen definiert.
Schutzgut Wasser
Zu dem Verbandsgewässer werden die lt. Satzung des Wasser- und Bodenverbandes erforderlichen Abstände eingehalten.
Anfallendes Niederschlagswasser kann aufgrund der sandigen bis lehmsandigen Böden weiterhin im Plangebiet versickert werden.
Für die Modulverankerungen, die die gesättigte Bodenzone erreichen, sollen keine verzinkten Stahlprofile genutzt werden. Damit wird die Lösung von Zink-Ionen, die für aquatische Organismen eine hohe Ökotoxizität aufweisen, vermieden.
Zu erhaltende Knicks, neu angelegte Feldhecken sowie die extensiv gepflegten Grünlandflächen fördern weiterhin die Verdunstung.
Schutzgut Klima/Luft
Die vorliegende Planung berücksichtigt folgende Belange, die zum Klimaschutz beitragen und der Klimaanpassung dienen:
- Die Planung dient der Energieerzeugung mittels Photovoltaik und dient somit der Begrenzung von CO2-Emissionen.
- Das anfallende Niederschlagswasser wird im Plangebiet versickert werden, wodurch Eingriffe in den Wasserhaushalt minimiert werden.
- Die vorhandenen Knicks werden weitgehend erhalten und wirken sich positiv auf das Kleinklima aus.
- Flächen, die bislang als Acker genutzt wurden, werden dauerhaft begrünt und extensiv gepflegt.
Schutzgut Landschaft
Vorbelastung bestehen durch die Bahntrasse, die Hochspannungsleitungen und die nahegelegene Bundesstraße 77. Höhenbeschränkungen der PV-Module und Nebenanlagen werden im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt.
Für die Einfriedung des Sondergebietes sind keine blickdichten Materialien zulässig. Die Knickstrukturen am Rand des Plangebietes werden erhalten. An einer offenen Stelle im nordwestlichen Plangebiet wird das bestehende Knicknetz durch die Anpflanzung einer zweireihigen Feldhecke ergänzt, um eine Eingrünung zu erzielen.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Nach Durchführung der archäologischen Voruntersuchungen wurde das Plangebiet für einen Bebauung freigegeben. Zum Schutz möglicher Kulturgüter im Boden, sollte auf eine eingriffsarme und bodenschonende Bauweise geachtet werden.
Zu den Hochspannungsleitungen und Masten werden die geforderten Mindestabstände der SH Netz bzw. Deutschen Bahn mit den Baugrenzen und den PV-Modulen eingehalten.
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.