Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 "Neubaugebiet Schmiederedder" der Gemeinde Kosel
Begründung
1.1 Lage des Plangebietes
Das ca. 1,96 ha große Planungsgebiet befindet sich überwiegend östlich des Schmiederedders und südlich der vorhandenen Wohnbebauung an der Alten Landstraße. Ein kleiner Teil des Plangebietes erstreckt sich westlich des Schmiederedders bis zum Feuerwehrgerätehaus am Schwansenweg. Es handelt sich um das Flurstück 1/10 sowie um Teilbereiche der Flurstücke 90/68, 89/71 und 1/11 der Flur 3, um Teilflächen der Flurstücke 87/3 und 169/80 der Flur 5 und Teilflächen des Flurstückes 97/5 der Flur 6 in der Gemarkung Kosel.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden v.a. durch die Bebauung an der Alten Landstraße sowie am Schmiederedder,
- im Osten, Süden und Südwesten durch landwirtschaftliche Nutzflächen sowie,
- im Westen durch die Bebauung am Schmiederedder bzw. das Feuerwehrgerätehaus.
Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.
1.2 Bestand
Die Flächen des Plangebietes werden überwiegend als Intensivgrünland landwirtschaftlich genutzt. Die Grünlandfläche wird im Osten, Süden und Westen von Knicks begrenzt. Der Schmiederedder weist aktuell eine befestigte Fahrbahnbreite zwischen 3,0 und 3,5 m auf. Die Randstreifen sind überwiegend mit Rasen bewachsen. Der südliche Abschnitt des Schmiederedders ist als Spurbahnweg für den landwirtschaftlichen Verkehr ausgebaut. Die Flächen westlich des Schmiederedders sind als Acker in landwirtschaftlicher Nutzung.
Auf der Westseite wird der Schmiederedder im Bereich der angrenzenden Wohngrundstücke von Zufahrten, Hecken, Böschungen und gärtnerisch stark überformten bepflanzten Wällen begleitet. Diese befinden sich überwiegend außerhalb des Geltungsbereiches und sind nicht als geschützte Biotope zu bewerten.
Das Gelände des Plangebietes östlich des Schmiederedders ist nur leicht bewegt und weist Höhen zwischen ca. 14 m über NHN und ca. 16 m über NHN auf. Westlich des Schmiederedders fällt das Gelände von ca. 17 m über NHN auf ca. 11 m über NHN ab.