Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig
Begründung
3.1 Verwendete technische Verfahren sowie Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Die Umweltprüfung basiert auf einer Auswertung vorhandener Daten und vorhabenbezogener Fachgutachten. Als Geländeaufnahmen liegen eine Vermessungsgrundlage, eine Baugrunderkundung, eine Kartierung der Biotoptypen sowie faunistische Erfassungen und Geländebegehungen zu ausgewählten Tierarten vor.
Der Umweltbericht wurde nach den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zusammengestellt. Die Bewertung erfolgte verbal argumentativ.
Es liegen keine vollständigen Erfassungsdaten über die im Geltungsbereich vorhandenen Tierarten vor. Die vorliegenden Geländeerfassungen, vorhandenen Daten und vorhabenbezogenen Gutachten reichen für eine Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.
3.2 Überwachung
Die Stadt Schleswig überwacht durch Kontrolle einer Beauftragung und Anforderung der Protokolle, dass eine Umweltbaubegleitung durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt wird. Bei der Umweltbaubegleitung ist insbesondere dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Vorhabenumsetzung die zu erhaltenden gesetzlich geschützten Biotope, die zu erhaltenden Gehölzbestände und die Maßnahmenflächen während der Bauphase durch Schutzzäune gesichert und von jeglichem Bau- und Lagerbetrieb sowie Einträgen von Baustoffen und Abräummaterial freigehalten werden. Zudem wird auch die Einhaltung von artenschutzrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von zulässigen Bauzeiten und artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen überwacht.
Die Stadt Schleswig überwacht, ob die Maßnahmenflächen entsprechend der Vorgaben entwickelt und gepflegt werden durch Ortsbegehungen, welche alle 5 Jahre durchgeführt werden.