| Maßnahme | Funktion |
| Im Süden werden Extensivgrünlandflächen entwickelt und ein für Amphibien geeignetes Feuchtbiotop angelegt (Tiere, Besonderer Artenschutz) | Vermeidung (Ar) |
| Auf der Ostseite des Sondergebiets wird eine dauerhafte einseitig querbare Amphibiensperrwand hergestellt (Schutz Tiere, Besonderer Artenschutz) | Verhinderung (Ar) |
| Soweit möglich bleiben im Plangebiet vorhandene Knicks erhalten und werden dauerhaft gesichert (Schutz Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Biotopschutz) | Vermeidung (B) |
| Die gesetzlich geschützten Knicks, Gehölzbestände und Maßnahmenflächen werden während der Bauphase mit einem festen Bauzaun geschützt (Schutz Pflanzen, Tiere, Biotopschutz) | Verhinderung (B) |
| Die Gebäudehöhen werden durch Festsetzungen auf ein Höchstmaß begrenzt (Schutz des Landschaftsbildes) | Verringerung |
| Auf Teilflächen werden große kompakte Baukörper ermöglicht (Flächen- und Energieeffizienz) | Vermeidung |
| Der östliche Teil einer bestehenden Ausgleichsfläche bleibt erhalten (Schutz Boden, Wasser, Klima, Pflanzen, Tiere, Landschaft) | Vermeidung |
| Gehölzbestände bleiben soweit wie möglich erhalten (Schutz Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Landschafts-/Ortsbild, ) | Vermeidung |
| Für die Außenanlagen sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden (Schutz von Tieren) | Verringerung |
| Für die Umsetzung der geplanten Vorhaben wird eine Umweltbaubegleitung vorgeschrieben (Schutz Pflanzen, Tiere, gesetzlich geschützte Biotope, Artenschutz) | Verhinderung |