Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Im Zuge dieses Planverfahrens wurde ein schalltechnisches Gutachten durch das Ingenieurbüro für Akustik Busch aus Kronshagen erstellt, in dem die Auswirkungen durch das Gewerbe- und Sondergebiet auf die Nachbarschaft des Plangebietes sowie die Immissionen des Straßenverkehrs der L 265 und der Außenlärm im geplanten Gewerbe- bzw. Sondergebiet untersucht wurden. Im Sondergebiet sind zwei und im Gewerbegebiet keine Wohnungen für Betriebsinhaber bzw. -leiter zulässig.
Bei Einhaltung der im schalltechnischen Gutachten vorgesehenen und im Text „Teil B“ des Bebauungsplanes festgesetzten Emissionskontinente und Schutzmaßnahmen werden Emissionen soweit gemindert, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes nicht zu erwarten sind.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Der Knick südlich der vorgesehenen Gewerbeflächen wird rechtlich entwidmet und ist als Grünstruktur ohne gesetzlichen Biotopschutz zu erhalten. Die Kronentraufen der Bäume auf dem rechtlich entwidmeten Knick werden mit der Baugrenze berücksichtigt und sind von Versiegelungen freizuhalten. Zum Schutz der Gehölze wird der entwidmete Knick zu den Gewerbeflächen hin abgezäunt.
Zum Knick entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 15/1 wird mit der Baugrenze ein Abstand von mind. 20 m eingehalten. Hier ist zwischen Knick und Baugrenze auf einer Breite von ca. 10 m eine Gehölzanpflanzung vorgesehen, die u.a. Beeinträchtigungen des denkmalgeschützten Grabhügels und des Landschaftsbildes mindern wird. Beeinträchtigungen des geschützten Knicks durch die gewerbliche Bebauung werden durch diese Abstände vermieden.
Im Zuge der Planung werden zur Freistellung und Erschließung des Grabhügels Knickverschiebungen notwendig. Die Verschiebung von ca. 10 m Knick erfolgt zwischen dem 01. Oktober und Ende Februar, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG gegenüber heimischen Brutvögeln auszuschließen. Der Gehölzbewuchs auf dem Grabhügel wird im Hinblick auf das Vorkommen heimischer Brutvögel ebenfalls in diesem Zeitraum entfernt.
Schutzgut Fläche
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
- Der nördliche Geltungsbereich ist bereits zu Teilen durch den Gartenbaubetrieb versiegelt.
- Die als Gewerbegebiet vorgesehenen Flächen sind derzeit überwiegend als Acker in landwirtschaftlicher Nutzung bzw. dienen bislang als Lagerflächen für den Gartenbaubetrieb.
- Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Bodenversiegelungen werden erbracht.
- Hinweise der Bodenbehörde sind berücksichtigt worden.
Schutzgut Wasser
- Erhalt der Oberflächengewässer im nördlichen Geltungsbereich.
- Vorrangige Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet.
- Geregelte Rückhaltung und Ableitung des Niederschlagswassers über das geplante Regenrückhaltebecken.
- Hinweise der Wasserbehörde sind berücksichtigt worden.
Schutzgut Klima/Luft
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
- Weitgehender Erhalt der Knicks im Planbereich.
- Neuanlage von Knicks als Verlängerung eines bereits bestehenden Knicks.
- Mehrreihige Gehölzpflanzung im südwestlichen Plangebiet als Sichtschutz gegenüber neuer Gewerbebetriebe.
- Beschränkung der Bauhöhen auf max. 10,0 m im Sondergebiet bzw. 12,0 m im Gewerbegebiet.
- Begrünung fensterloser Fassaden im Gewerbegebiet.
- Pflanzung eines Laubbaumes je angefangene 800 m² befestigter Grundstücksfläche im Gewerbegebiet.
- Die Erholungsnutzung wird nicht beeinträchtigt.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
- Minderung der Beeinträchtigung des Grabhügels durch die Inwertsetzung des archäologischen Umfeldes und des Grabhügels.
- Weitere Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht vorgesehen.