2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
Die Vermeidung von Emissionen wird im Bereich des Plangebietes u.a. durch die Einhaltung der Energieeinsparverordnung nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet. Hinsichtlich Schallemissionen werden die Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens berücksichtigt. Bezüglich der sonstigen Emissionen (z.B. Verkehr) sind keine erhöhten Emissionen zu erwarten.
Das Schmutzwasser wird über die vorhandene Schmutzwasserkanalisation erfasst und der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Müllentsorgung obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird durch private Unternehmen durchgeführt. Auf die Satzung der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde wird verwiesen. Hier sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.