Gemeinde Güster, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Wohnanlage Ellerwiesenweg 3, ehemaliger Gasthof" für das Gebiet: "Ellerwiesenweg 3, ehemaliger Gasthof" nach § 12 BauGB i. V. m. § 13a BauGB

Güster

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Gemeinde Büchen

Planungsanlass

Gemeinde Güster, Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 "Wohnanlage Ellerwiesenweg, ehemaliger Gasthof" für das Gebiet Ellerwiesenweg 3, Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Güster hat beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 für den o.g. Plangeltungsbereich aufzustellen. Durch diesen Bebauungsplan soll im Rahmen einer Nachverdichtung ein ehemaliger Gasthof zugunsten von 21 altersgerechten und überwiegend barrierefreien Wohnungen umgebaut werden. Zusätzlich soll durch den Bebauungsplan Planungsrecht zugunsten von vier Doppelhäusern geschaffen werden.

Der von der Gemeindevertretung in seiner Sitzung am 29.09.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 22 „Wohnanlage Ellerwiesenweg, ehemaliger Gasthof“ für das Gebiet Ellerwiesenweg 3 der Gemeinde Güster nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB sowie die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 01. 09 2023 bis 05. 10. 2023 in der Amtsverwaltung Büchen, im Bürgerhaus, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, Zimmer 2.11, während folgender Zeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags zusätzlich von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 04155 / 8009-241 (Frau Edler), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hiermit werden Sie über die Planung informiert und um eine Stellungnahme bis spätestens zum 06.10.2023 gebeten. Sollte keine Stellungnahme von Ihnen eingehen, geht die Gemeinde davon aus, dass die von Ihnen zu vertretenden Belange nicht berührt werden.

Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 sind diesem Schreiben beigefügt und zusätzlich im Internet unter der Adresse „https://www.amt-buechen.eu/unser-amt/die-gemeinden/guester/oeff-auslegung-von-bauleitplaenen“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Weiterhin sind die auszulegenden Unterlagen im oben genannten Auslegungszeitraum in BOB-SH (Bauleitplanung Online-Beteiligung SH) unter „https://bob-sh.de“ eingestellt.

Ansprechperson

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