Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

3.3.4. Schalltechnische Untersuchung

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung vom 02.06.2025 wurden die zu erwartenden schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens aufgezeigt und beurteilt.

Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung an-hand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV („Verkehrslärmschutzverordnung“) orientieren. Die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen sind gemäß Abschnitt 7.6 der DIN 18005 gemäß TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO 9613-2 zu berechnen.

Im Ergebnis werden unter Berücksichtigung der schalltechnischen Vorbelastungen im Bereich des Plangebiets im Bezug auf die umgebenden schutzbedürftigen Nutzungen Maßnahmen erforderlich, die die resultierenden Lärm-Emissionen der Gewerbegebietserweiterung beschränken. Für das Plangebiet selber werden wegen des einwirkenden Verkehrslärms der Sachsenwaldstraße für schutzbedürftige Nutzungen passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich (vgl. Kapitel 6.6.2).

3.3.5. Baugrund-/ Bodengutachten

Es liegt ein Baugrund-/ Bodengutachten vom 28. August 2024 vor, dieses wurde am 15.04.2025 mit der Plangebietserweiterung um weitere Bodenproben im Erweiterungsgebiet ergänzt.

Die Gutachten befassen sich mit der Baugrunduntersuchung und beurteilen die Bebaubarkeit des Untergrunds. Als Grundlage für die Ausarbeitung des Entwässerungskonzepts des Plangebiets wurde zudem die Versickerungsfähigkeit des Untergrunds untersucht. Anhand einer chemischen Bodenuntersuchung wurde auch die Belastung des Bodens durch organische und anorganische Stoffe untersucht.

Im Ergebnis zeigt die durchgeführte Baugrunduntersuchung, dass der geologische Untergrund des Plangebiets überwiegend aus Geschiebeböden (Geschiebelehm, -mergel der Saale-Kaltzeit) besteht. Vereinzelt wurden Sande angetroffen, die dann grundwasserführend sein können (Grundwasser angetroffen bei 2,90 m unter Geländeoberkante). Die Geschiebeböden sind nahezu wasserundurchlässig, so dass eine Versickerung von Niederschlagswasser nur geringfügig möglich ist. Aufgrund der geringen Wasserdurchlässigkeit kann sich ein Stauwasserstand bis an die Geländeoberfläche ausbilden. Der Bemessungswasserstand ist im Hinblick auf die Abdichtung erdberührende Bauteile nach DIN 18533 festzulegen, wenn keine weiteren Maßnahmen wie eine Drainung erfolgen. Diese Ergebnisse der Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden im Plangebiet finden sich im Wasserwirtschaftlichen Konzept (s.u.) zum Plangebiet wieder.

Die Tragfähigkeit des Baugrunds ist im Hinblick auf die Gründung von Bauwerken und Infrastrukturelementen hinreichend gegeben. Sofern Verkehrsflächen innerhalb des Geschiebelehms liegen, ist eine Ertüchtigung des Erdplanums erforderlich. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind exakte Baugrunduntersuchungen für das Baufeld erforderlich.

Vorsorgewerte anorganischer und organischer Stoffe der Bundesbodenschutzverordnung werden im beprobten Oberboden allesamt eingehalten. Zuordnungswerte gemäß Bund-/ Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) – Technische Regeln für die Verwertung von Bodenmaterial (TR Boden) werden ebenfalls eingehalten, so dass ein Wiedereinbau der Böden uneingeschränkt möglich ist.

3.3.6. Wasserwirtschaftliches Konzept

Es wurde ein Konzept zur Bewirtschaftung des anfallenden Schmutzwassers erstellt.

Die Bodenverhältnisse im Plangebiet lassen eine Versickerung von Niederschlagswasser nahezu nicht zu. Aus diesem Grund wurde durch Fachplaner ein Konzept zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers vorbereitet und mit den Fachbehörden abgestimmt. Zur Ermittlung der zu erwartenden Schädigung des natürlichen Wasserhaushalts wurde das A-RW 1 des Landes Schleswig-Holstein für das Verbandsgewässer 1.3.0.1 des Wasser- und Bodenverbands erbracht und der Wasserhaushalt beschrieben.